Übersicht1 OLG Hamm klärt auf: Fristlose Kündigung im Baurecht – Bauverzögerungen, Mängel und Gutachter1.1 Mängel und Verzögerungen beim Bauvorhaben2 ➜ Der Fall im Detail2.1 Fristlose Kündigung im Baurecht – Ein Urteil des OLG Hamm beleuchtet die Zulässigkeit2.2 Das Gerichtsurteil: Ein komplexes Geflecht aus Forderungen und Verpflichtungen2.3 Die Entscheidung des Gerichts: Präzise Abwägung und Zurechnung2.4 Die Bedeutung des Urteils: Einblick in die Abwicklung gestörter Bauverträge2.5 Schlüsselbegriffe und ihre juristische Einordnung3 Das vorliegende Urteil3.1 OLG Hamm – Az.: I-24 U 56/10 – Urteil vom 26.02.20153.2 Gründe OLG Hamm klärt auf: Fristlose Kündigung im Baurecht – Bauverzögerungen, Mängel und Gutachter Im vorliegenden Fall des OLG Hamm, Az.: I-24 U 56/10, wurde entschieden, dass eine fristlose Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein kann, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Auftraggeber unzumutbar wird. Zentral war dabei die Feststellung, dass Mängel am Bau, Verzögerungen in der Ausführung sowie eine endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Bauunternehmer eine solche Unzumutbarkeit begründen können. Das Gericht gewährte dem Auftraggeber dabei teilweise Schadensersatz für die Mängelbeseitigung sowie die Erstattung von zusätzlichen Kosten wie Gutachterkosten und Mietkosten aufgrund der verzögerten Fertigstellung. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-24 U 56/10 >>> Mängel und Verzögerungen beim Bauvorhaben Beim Hausbau ist man auf die fachgerechte und zügige Ausführung der Arbeiten durch den beauftragten Unternehmer angewiesen. Mängel am Bauwerk oder erhebliche Verzögerungen in der Bauausführung können für den Bauherrn jedoch eine große Belastung darstellen. Insbesondere wenn sich die Situation trotz Aufforderungen nicht bessert, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten. Eine fristlose Kündigung des Bauvertrags kann in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein. Der Bauherr kann dann Ansprüche auf Schadensersatz für bereits eingetretene Mehrkosten sowie die Mängelbeseitigung durch Dritte geltend machen. Die Rechtsprechung gibt Aufschluss darüber, wann die weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Auftraggeber unzumutbar wird. ➜ Der Fall im Detail Fristlose Kündigung im Baurecht – Ein Urteil des OLG Hamm beleuchtet die Zulässigkeit Im Zentrum des Falls steht eine Auseinandersetzung zwischen Bauherren und einem Bauunternehmen über die fristlose Kündigung eines Bauvertrags. Der Kern des Streits betrifft das Einfamilienhaus-Projekt der Kläger in M, für welches die Beklagte mit der Errichtung beauftragt wurde. Nach anfänglichen Abschlagszahlungen und verschiedenen Unstimmigkeiten über Bauleistungen, Materialauswahl und Verzögerungen, mündete die Konfliktsituation in der fristlosen Kündigung des Vertrags durch die Bauherren. Das Gerichtsurteil: Ein komplexes Geflecht aus Forderungen und Verpflichtungen Das Oberlandesgericht Hamm hatte über mehrere Berufungen zu entscheiden und legte mit seinem Urteil eine […]