Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 11 U 46/11 – Urteil vom 26.04.2019 I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Februar 2011, Az. 409 HKO 117/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 549.021,65 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten seit dem 14. Mai 2013 zu zahlen. 2. Die Kosten der Verweisung des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last. Im Übrigen trägt die Klägerin ein Drittel, die Beklagte zwei Drittel der Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. II. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen. III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird festgesetzt auf 1.079.113,36 Euro. Gründe I. Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche der Klägerin im Zusammenhang mit Innenausbauten auf AIDA-Kreuzfahrtschiffen, die auf der Werft der Beklagten gebaut wurden. Die Beklagte übersandte der Klägerin unter dem 11. Februar 2009 eine als Bestell-Annahme bezeichnete Bestellung für den Ausbau eines Asia Restaurants und eines California Grills auf dem AIDA-Neubau S 680, die die Klägerin am 25. Februar 2009 annahm (Anlage K 1). Ob die Klägerin damit zugleich mit dem späteren Ausbau der Neubauten S 689 und S 690 beauftragt wurde, ist zwischen den Parteien streitig. Die Bestell-Annahme enthält im Kopf unter der Rubrik „Kontierung“ den Eintrag „680“. Im Vertragstext heißt es u.a. „The work has to be executed according to the quality standard of modern class cruise ships, especially that of ‚AIDAura‘ for S.680 and of AIDAbella (S.666) für S.689 and S.690.“ (Seite 1) „The service/performance will be specified by means of drawings prepared by the Shipyard or by Architects, by the material specification, the order details and the execution of the work on the reference vessels ‚AIDAura‘ for S.680 and of AIDAbella (S.666) für S.689 and S.690.“ (Seite 2) Unter „Kapitel B Spezifizierter Lieferumfang (Bedarfe)“ (Seite 39) heißt es: „1 Stck Kompletter Ausbau Asian Rest. & California, Turn-Key-Installation Asian Rest. & California Grill für Topologie: S 0680“. Als Einzelpreis ist ein Betrag von 1.100.000,00 Euro angegeben. In der Folge wird u.a. auf eine Besprechung der Parteien vom 27. Januar 2009 Bezug genommen (Seite 40). Im „Kapitel C Kommerzielle Bedingungen“ heißt es (Seiten 47/48): […]