Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Urteil zur Sicherungshypothek: Rechte und Pflichten bei Baumängeln klargestellt
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek und welchen Schutz bietet sie?
- Wie können Bauherren sich gegen eine ungerechtfertigte Sicherungshypothek wehren?
- Welche Rolle spielen nachgewiesene Baumängel bei der Höhe einer Sicherungshypothek?
- Wann kann ein Bauunternehmen eine Sicherungshypothek beantragen?
- Welche Auswirkungen hat eine eingetragene Sicherungshypothek auf die Immobilie?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Streit um die Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek zur Absicherung eines Restwerklohnanspruchs.
- Bauvertrag zur Errichtung eines Hauses mit einem Zahlungsplan entsprechend des Baufortschritts abgeschlossen.
- Schwierigkeiten bei der Bauausführung führten zu Mängeln an der Immobilie, die durch ein Sachverständigengutachten bestätigt wurden.
- Das Gericht ordnete die Eintragung einer Vormerkung an, um die Forderungen der Antragstellerin zu sichern.
- Fehlende Mängelbeseitigung führte zu zusätzlichen rechtlichen Schritten und einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
- Entscheidung basiert auf unzureichender Mängelbehebung und unklarer Verteilung der rechtlichen Verpflichtungen.
- Auswirkungen der Entscheidung umfassen die Sicherung der finanziellen Ansprüche der Bauherrin und unterstreichen die Bedeutung der Vertragsklarheit.
- Gericht teilte die Kosten des Verfahrens überwiegend den Beklagten zu, was deren Verantwortung verdeutlicht.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was die sofortige Umsetzung der gerichtlichen Anordnungen ermöglicht.
Urteil zur Sicherungshypothek: Rechte und Pflichten bei Baumängeln klargestellt
Die Sicherungshypothek spielt eine zentrale Rolle in der Baufinanzierung, insbesondere wenn es um die Absicherung von Krediten geht. In vielen Bauverträgen wird diese Form der Kreditsicherung eingesetzt, um die Finanzierungssicherheit für Bauträger und Banken zu gewährleisten. Kommt es jedoch zu Baumängeln, kann dies sowohl die Bauqualität als auch die finanzielle Situation der Beteiligten erheblich belasten. Hierbei sind Aspekte wie die Sachmängelhaftung und Schadensersatzansprüche von Bedeutung, da sie die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Baumängeln klären. Die Höhe der Sicherungshypothek kann dabei entscheidend sein, um mögliche Ansprüche gegen den Bauträger abzusichern und somit finanzielle Risiken zu minimieren. Im Folgenden werden wir einen konkreten Fall untersuchen, der diese Thematik näher beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Bauunternehmen erwirkt Vormerkung für Millionen-Sicherungshypothek bei Hausbau in Brandenburg

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Rechtsstreit um ausstehende Zahlungen beim Bau eines Zweifamilienhauses einer Sicherungshypothek in Höhe von 268.211,36 Euro zugunsten des Bauunternehmens zugestimmt. Der Fall dreht sich um einen Bauvertrag vom 8. April 2021 zur Errichtung zweier Doppelhaushälften in Brandenburg.
Streit um Restwerklohn und Baumängel
Das Bauunternehmen hatte die rechte Doppelhaushälfte fertiggestellt, die von den Bauherren am 16. Januar 2023 bezogen wurde. Die linke Haushälfte ist noch nicht fertig. Auf die zwischen September 2021 und Oktober 2022 gestellten Rechnungen leisteten die Bauherren Zahlungen in Höhe von 270.836,33 Euro.
Gutachterlich festgestellte Mängel
Ein von den Bauherren beauftragter Sachverständiger dokumentierte diverse Baumängel an beiden Haushälften, darunter unzulässige Verklebungen von Dachziegeln, undichte Haustüren und Fenster sowie Rissbildungen. Die Kosten für die Mängelbeseitigung wurden auf 34.800 Euro beziffert. Die Bauherren forderten daraufhin erfolglos einen Kostenvorschuss von 38.280 Euro für die Mängelbeseitigung.
Gerichtliche Entscheidung zur Sicherungshypothek
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte im Wesentlichen die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Richter ordneten die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB an. Diese sichert die Forderung des Bauunternehmens aus dem Bauvertrag nebst mehrerer Nachträge. Die Kosten des Rechtsstreits müssen die Bauherren zu 89 Prozent als Gesamtschuldner tragen, während das Bauunternehmen 11 Prozent übernehmen muss.
Das Gericht folgte der Argumentation, dass die vom Bauunternehmen vorgelegte Forderungsaufstellung vom 8. November 2023 für die Begründung des Anspruchs ausreichend sei. Die von den Bauherren eingewandten Mängel wurden im Eilverfahren nicht berücksichtigt, da das vorgelegte Privatgutachten nach Ansicht des Gerichts keine geeignete Schätzgrundlage für die Störung des Äquivalenzverhältnisses bot.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das OLG Brandenburg bestätigt mit dieser Entscheidung die starke Position von Bauunternehmen bei der Durchsetzung ihrer Werklohnforderungen durch die Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB. Behauptete Mängel durch Privatgutachten reichen im Eilverfahren nicht aus, um die Eintragung einer Sicherungshypothek zu verhindern. Dies unterstreicht den vorläufigen Charakter des Verfahrens und den Zweck der Norm, Bauunternehmen effektiv gegen Zahlungsausfälle abzusichern.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg klärt, dass Bauunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Vormerkung für eine Sicherungshypothek eintragen lassen können, um ihre finanziellen Forderungen gegenüber Bauherren abzusichern, selbst wenn Streit über Rechnungslegungen oder Bauleistungen besteht. Besonders wichtig für Sie als Bauherr ist, zu wissen, dass Mängelbeseitigungskosten – also die Kosten, um Baufehler zu beheben – von der zu sichernden Forderung abgezogen werden können, was Ihnen helfen kann, finanzielle Belastungen zu reduzieren. Wenn Sie mit Baumängeln konfrontiert sind und Forderungen des Bauunternehmers bestreiten, ist es ratsam, ein Gutachten einzuholen und möglichst frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen. Das Urteil zeigt auch, dass zeitnah auf offene Streitpunkte reagiert werden sollte, da Gerichte in solchen Eilverfahren oft zügig entscheiden, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek und welchen Schutz bietet sie?
Die Bauhandwerkersicherungshypothek ist ein gesetzlich verankertes Sicherungsinstrument nach § 650e BGB, das Bauhandwerkern, Bauunternehmern und Architekten ermöglicht, ihre Vergütungsansprüche durch eine Eintragung im Grundbuch des Baugrundstücks abzusichern.
Funktionsweise und Schutzumfang
Die Sicherungshypothek schützt ausschließlich bereits erbrachte Bauleistungen und wird als Pfandrecht am Grundstück des Auftraggebers eingetragen. Wenn Sie als Bauunternehmer beispielsweise ein Haus für 200.000 Euro bauen und bereits Leistungen im Wert von 100.000 Euro erbracht haben, können Sie für diesen Betrag eine Sicherungshypothek eintragen lassen.
Voraussetzungen für die Eintragung
Eine Bauhandwerkersicherungshypothek kann nur eingetragen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ein wirksamer Bauvertrag muss vorliegen
- Der Auftraggeber muss gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks sein
- Es dürfen keine anderen ausreichenden Sicherheiten bestehen
- Die Werkleistungen müssen bereits erbracht sein
Besonderheiten bei Mängeln
Bei mangelhaften Bauleistungen wird der Sicherungsanspruch entsprechend reduziert. Die Hypothek kann nur in der Höhe eingetragen werden, in der die geleistete Arbeit tatsächlich dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht. Wenn beispielsweise Mängel im Wert von 20.000 Euro vorliegen, vermindert sich der zu sichernde Betrag entsprechend.
Praktische Durchsetzung
Die Eintragung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv verlangt werden. Verweigert der Grundstückseigentümer seine Zustimmung, kann die Eintragung durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden. Die Sicherungshypothek ist eine reine Buchhypothek – es wird kein Hypothekenbrief ausgestellt.
Besonderheiten für Architekten
Für Architekten gilt seit einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 14.02.2023, dass sie die Sicherungshypothek auch dann verlangen können, wenn noch keine Bauarbeiten begonnen wurden. Eine Wertsteigerung des Grundstücks ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Wie können Bauherren sich gegen eine ungerechtfertigte Sicherungshypothek wehren?
Als Bauherr können Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Sicherungshypothek mit verschiedenen rechtlichen Instrumenten zur Wehr setzen. Der wichtigste Ansatzpunkt ist das sogenannte Mehrwertprinzip: Eine Sicherungshypothek ist nur in der Höhe berechtigt, in der die Bauleistung tatsächlich zu einer Wertsteigerung des Grundstücks geführt hat.
Prüfung der Voraussetzungen
Bei Baumängeln können Sie als Bauherr die Eintragung einer Sicherungshypothek in voller Höhe abwehren. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass eine hypothekarische Sicherung nur in dem Umfang gewährt werden kann, in dem die geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht. Wenn Sie berechtigte Vorschussansprüche, Minderungsansprüche oder Schadensersatzansprüche geltend machen, reduziert sich der Anspruch auf die Sicherungshypothek entsprechend.
Rechtliche Gegenwehr
Sie können sich durch eine Schutzschrift beim zuständigen Gericht gegen eine drohende einstweilige Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung absichern. Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine bereits eingetragene Vormerkung durch einen Widerspruch anzufechten.
Alternative Sicherheiten
Eine wirksame Strategie ist das Angebot alternativer Sicherheiten. Wenn Sie dem Unternehmer eine gleichwertige Sicherheit wie etwa eine Bankbürgschaft anbieten, entfällt das Sicherungsbedürfnis für eine Sicherungshypothek. Das Oberlandesgericht Dresden hat bestätigt, dass bei Vorliegen einer anderen geeigneten Sicherheit das Sicherungsbedürfnis des Unternehmers bereits hinreichend befriedigt sein kann.
Dokumentation der Mängel
Für eine erfolgreiche Abwehr ist eine sorgfältige Dokumentation aller Baumängel entscheidend. Wenn Sie nachweisen können, dass die Bauleistung mangelhaft ist und keine entsprechende Wertsteigerung des Grundstücks bewirkt hat, sind Sie weder zur Zahlung noch zur Bestellung der Sicherungshypothek verpflichtet.
Welche Rolle spielen nachgewiesene Baumängel bei der Höhe einer Sicherungshypothek?
Nachgewiesene Baumängel haben einen direkten Einfluss auf die Höhe der Sicherungshypothek. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit 1977 kann der Auftragnehmer eine hypothekarische Sicherung für seinen Werklohn nur in dem Umfang erhalten, in dem die von ihm geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht.
Grundprinzip der Wertbemessung
Ein Anspruch auf dingliche Sicherung in voller Höhe des Vergütungsanspruchs besteht ausschließlich dann, wenn die Werkleistung mängelfrei ist. Nur in diesem Fall liegt ein sicherungsgeeigneter Wertzuwachs des Grundstücks vor.
Auswirkungen von Mängeln
Wenn der Auftraggeber berechtigte Vorschussansprüche, Minderungsansprüche oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers geltend macht, besteht ein Anspruch auf eine Sicherungshypothek nur bezüglich des um die Gegenansprüche des Bauherrn verminderten Vergütungsbetrags.
Prüfung und Nachweis
Das Gericht prüft bei der Eintragung einer Sicherungshypothek den Sachverhalt nur summarisch. Dies bedeutet, dass die Bewertung ausschließlich anhand von:
- präsenten Zeugen
- Sachverständigengutachten
- weiteren Unterlagen
im konkreten Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung erfolgt.
Die werkvertragliche Forderung muss für die Eintragung einer Sicherungshypothek bereits entstanden sein. Es können dabei nur Forderungen gesichert werden, die ihre Rechtsgrundlage im Werkvertrag haben und zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt haben.
Wann kann ein Bauunternehmen eine Sicherungshypothek beantragen?
Ein Bauunternehmen kann eine Sicherungshypothek beantragen, sobald ein wirksamer Bauvertrag mit dem Auftraggeber besteht und keine anderweitigen ausreichenden Sicherheiten gestellt wurden.
Zeitliche Voraussetzungen
Die Beantragung ist bereits ab Vertragsschluss möglich. Es muss nicht gewartet werden, bis die Bauarbeiten beginnen. Die Verjährungsfrist für diesen Anspruch beginnt erst mit dem Verlangen der Sicherheit zu laufen, nicht schon mit dem Abschluss des Bauvertrags.
Formale Bedingungen
Für die Beantragung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Auftraggeber muss gleichzeitig Eigentümer des Baugrundstücks sein.
- Es dürfen keine anderen ausreichenden Sicherheiten wie Bürgschaften oder Garantien vorliegen.
- Die Werklohnforderung darf noch nicht vollständig beglichen sein.
Höhe der Sicherungshypothek
Die Sicherungshypothek kann in Höhe des vollständigen voraussichtlichen Vergütungsanspruchs zuzüglich eines Zuschlags von 10% für eventuelle Nebenforderungen beantragt werden. Bei bestehenden Baumängeln wird die Höhe der Sicherungshypothek nicht automatisch gemindert, da sie sich nach dem grundsätzlichen Vergütungsanspruch richtet.
Durchsetzung des Anspruchs
Die Sicherungshypothek entsteht nicht automatisch, sondern muss aktiv durchgesetzt werden. Bei Weigerung des Auftraggebers kann der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Eine kurzfristige Sicherung ist durch eine Vormerkung im Grundbuch im Wege der einstweiligen Verfügung möglich.
Welche Auswirkungen hat eine eingetragene Sicherungshypothek auf die Immobilie?
Eine eingetragene Sicherungshypothek hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Immobilie, da sie als Belastung in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird.
Finanzielle Konsequenzen
Die Eintragung einer Sicherungshypothek kann Ihre Kreditwürdigkeit deutlich beeinträchtigen. Bei Verhandlungen über Baufinanzierungskonditionen mit Banken haben Sie schlechtere Chancen – und zwar auch dann noch, wenn die Sicherungshypothek bereits gelöscht wurde.
Verwertungsrisiko
Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine sofortige Versteigerung der Immobilie. Der Mindestbetrag für die Eintragung einer Sicherungshypothek beträgt 750 Euro.
Besondere Merkmale
Die Sicherungshypothek unterscheidet sich von anderen Grundpfandrechten durch ihre strikte Bindung an die zugrundeliegende Forderung. Sie ist nicht übertragbar und muss im Grundbuch ausdrücklich als Sicherungshypothek gekennzeichnet werden.
Löschung und Nachwirkungen
Auch nach Begleichung der Forderung und Löschung der Sicherungshypothek bleibt der ursprüngliche Eintrag im Grundbuch sichtbar, wird jedoch durchgestrichen. Die Forderungshöhe und das Datum bleiben weiterhin erkennbar, was sich auf zukünftige Immobiliengeschäfte auswirken kann.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sicherungshypothek
Eine Sicherungshypothek ist eine spezielle Form der Hypothek, die zur Absicherung von Zahlungsansprüchen, typischerweise im Bauwesen, genutzt wird. Sie dient dazu, die Forderungen eines Bauunternehmens gegen die Immobilie abzusichern, auf der die Bauleistungen erbracht werden. Im deutschen Recht ist sie in § 648 BGB geregelt.
Beispiel: Ein Bauunternehmen stellt eine Sicherungshypothek auf ein Haus, das es gebaut hat, um die offenen Forderungen für die geleistete Arbeit abzusichern.
Im Kontext des Falls hilft die Sicherungshypothek dem Unternehmen, sich gegen Zahlungsausfälle der Bauherren abzusichern. Sie ist von der Grundschuld zu unterscheiden, da sie den konkreten Betrag der Forderung sichert und nicht für künftige Forderungen erweitert werden kann.
Bauvertrag
Ein Bauvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, in der die Errichtung oder Änderung eines Bauwerks geregelt wird. Er enthält alle wichtigen Punkte wie den geplanten Bauumfang, Zeitplan, Kosten und Verantwortlichkeiten. Gemäß § 650a BGB ist der Bauvertrag eine spezielle Form des Werkvertrags.
Beispiel: Ein Bauherr schließt einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmen ab, um ein Einfamilienhaus innerhalb eines Jahres zu errichten.
In dem Fall ist der Bauvertrag die Grundlage für die Rechtstreitigkeiten, da er die Zahlungen und Leistungen regelt, die zwischen den Bauherren und dem Bauunternehmen umstritten sind. Er unterscheidet sich von einem reinen Werkvertrag durch spezifische Regelungen für Bauleistungen.
Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung ist die Verpflichtung des Auftragnehmers im Bauwesen, Mängel an einem Bauwerk, die bereits bei der Übergabe vorhanden sind oder später auftreten, zu beseitigen. Sie ist im § 633 BGB geregelt.
Beispiel: Ein Bauherr entdeckt nach Fertigstellung seines Neubaus fehlerhafte Fenster. Er kann auf Grundlage der Sachmängelhaftung die Mängelbeseitigung verlangen.
Im aktuellen Fall berufen sich die Bauherren auf die Sachmängelhaftung, um die Behebung dokumentierter Baumängel zu fordern. Diese Haftung ist ein Element, das das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien reguliert und sich von der allgemeinen Gewährleistung unterscheidet, da es spezifische Rechte für Baumängel beinhaltet.
Vormerkung
Eine Vormerkung ist ein rechtliches Mittel, um zukünftige Ansprüche an einem Grundstück zu sichern, noch bevor ein Anspruch endgültig durchgesetzt wird. Sie ist in § 883 BGB geregelt und verhindert, dass der aktuelle Eigentümer Rechte an Dritte ohne Zustimmung des Vormerkungsberechtigten überträgt.
Beispiel: Ein Käufer eines Grundstücks lässt eine Vormerkung im Grundbuch eintragen, um sicherzustellen, dass das Grundstück bis zur endgültigen Kaufabwicklung nicht anderweitig verkauft werden kann.
Im beschriebenen Fall verwendet das Bauunternehmen die Vormerkung, um sicherzustellen, dass die Sicherungshypothek einzutragen ist, bevor der Eigentümer das Grundstück anderweitig belastet. Diese Vorrangstellung unterscheidet sie von einer Eigentumsvormerkung, die eine bevorstehende Eigentumsübertragung schützt.
Eilverfahren
Ein Eilverfahren ist eine beschleunigte, vorläufige gerichtliche Entscheidung, die getroffen wird, wenn schnelles Handeln notwendig ist, um die Rechte einer Partei zu wahren. Die Regularien hierfür sind in der Zivilprozessordnung, speziell in den §§ 935 ff. ZPO, festgelegt.
Beispiel: Ein Mieter beantragt in einem Eilverfahren, dass seine Wohnung nicht geräumt wird, bis das Hauptverfahren entschieden ist.
In dem Fall nutzt das Bauunternehmen ein Eilverfahren, um schnell eine Entscheidung zugunsten der Sicherungshypothek zu erlangen. Das Eilverfahren unterscheidet sich durch seine Schnelligkeit und vorläufige Natur von einem normalen Zivilverfahren, wo eine umfassende Beweisaufnahme erforderlich ist.
Kostenvorschuss
Ein Kostenvorschuss ist eine Vorauszahlung, die der Auftraggeber für die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung leisten muss. Im Baukontext ist § 634 BGB relevant, der den Anspruch auf Mangelbehebung und damit verbundene Zahlungen regelt.
Beispiel: Ein Hausbesitzer entdeckt Schimmelbefall und sein Bauunternehmen verlangt einen Kostenvorschuss zur Deckung der Reparaturen.
In diesem Fall fordern die Bauherren einen Kostenvorschuss, um die Baumängel trotz bestehender Streitereien mit dem Bauunternehmen zu beseitigen. Der Kostenvorschuss unterscheidet sich von der Endabrechnung dadurch, dass er vor der Mängelbeseitigung gezahlt werden soll.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 650e BGB (Bauhandwerkersicherungshypothek): Diese Vorschrift regelt das Recht von Bauhandwerkern, eine Sicherungshypothek zur Absicherung ihrer Forderungen aus Bauverträgen zu verlangen. Sie ermöglicht es Bauunternehmern, ihre Zahlungsansprüche durch die Eintragung einer Hypothek auf dem Grundstück des Auftraggebers abzusichern, was für sie einen besonderen Schutz bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers darstellt. Im vorliegenden Fall hat die Antragstellerin, die Bauunternehmerin, den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung dieser Sicherungshypothek beantragt, um ihre Forderung aus dem Bauvertrag abzusichern.
- BGB § 632a (Fälligkeit der Vergütung): Dieses Gesetz legt die Fälligkeit der Vergütung für Bauleistungen fest, wobei die Zahlungspflichten der Vertragspartner im Einklang mit den erbrachten Leistungen steht. Die Vorschrift ist insbesondere relevant, wenn es um die Einhaltung von Zahlungsplänen und etwaigen Nachforderungen geht. Im Fall wird auf diese Regelung verwiesen, da die bereits erbrachten Leistungen der Verfügungsklägerin und die entsprechende Vergütung für alle anfallenden Arbeiten und eventuellen Nachträge geklärt werden mussten.
- BGB § 633 (Sachmängel): Diese Vorschrift betrifft die Gewährleistung bei Sachmängeln und definiert die Rechte des Auftraggebers, wenn die Bauleistungen nicht vertragsgemäß sind. Sie gibt dem Bauherren das Recht, Mängelbeseitigung zu verlangen oder gegebenenfalls eine Minderung des Werklohns vorzunehmen. Im vorliegenden Fall haben die Verfügungsbeklagten Mängel an den Gebäuden festgestellt und fordern von der Verfügungsklägerin Mängelbeseitigung, was eine zentrale Stellung im gesamten Rechtsstreit einnimmt.
- BGB § 641 (Werkvertrag, Werklohn): Hier wird die Regelung der Höhe des Werklohns und die Verpflichtungen bei der Erbringung von Werkleistungen behandelt. Der Vergütungsanspruch des Bauunternehmers leitet sich direkt aus den vertraglichen Vereinbarungen ab. In diesem Fall spielt der Werklohn, den die Verfügungsklägerin verlangt, eine zentrale Rolle, da die Höhe der Forderung und die vertraglichen Abmachungen nach dem Bauvertrag sowie den späteren Nachträgen strittig sind.
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 935 (Vormerkung): Diese Vorschrift ermöglicht die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch, um einen zukünftigen Anspruch zu sichern. Sie schützt denjenigen, der einen Anspruch auf eine Hypothek geltend macht, vor nachteiligen Änderungen des Grundstückswerts oder der Eigentumsverhältnisse. Im vorliegenden Fall hat die Verfügungsklägerin aufgrund ihres Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek einen Antrag auf Vormerkung gestellt, um sicherzustellen, dass ihre Forderung aus dem Bauvertrag rechtlich abgesichert ist.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 10 U 30/24 – Urteil vom 11.07.2024
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