In der Immobilienbranche treten häufig Konflikte auf, die juristische Interventionen erforderlich machen. Besonders im Zusammenhang mit Bauträgerprojekten ergibt sich oft die Notwendigkeit, rechtliche Klärungen herbeizuführen. Ein zentraler Aspekt solcher Auseinandersetzungen betrifft die Immobilienherausgabe, insbesondere wenn Verzögerungen bei der Fertigstellung und Übergabe von Immobilien auftreten. Der Kern des Problems liegt häufig in der Frage, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt die Besitzeinräumung einer Immobilie durch den Bauträger an den Erwerber erfolgen soll. Vertragliche Vereinbarungen, wie der Bauträgerkaufvertrag, enthalten oft Bestimmungen zur Bezugsfertigkeit und den damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen. In Fällen, in denen diese Vereinbarungen nicht eingehalten werden, können Streitigkeiten entstehen, die gerichtlich geklärt werden müssen. Dabei spielen die Bestimmungen des Baurechts und die jeweilige Vertragsgestaltung eine entscheidende Rolle. Ebenso können Fragen der Sicherheitsleistung und Schadensersatzansprüche infolge von Verzögerungen wichtige juristische Punkte in solchen Verfahren darstellen. Diese Aspekte spiegeln sich oft in einstweiligen Verfügungsverfahren wider, in denen eine schnelle gerichtliche Entscheidung gefordert ist, um weiteren Schaden für die beteiligten Parteien zu verhindern. Solche Verfahren sind nicht nur für die unmittelbar Beteiligten von Bedeutung, sondern bieten auch wichtige Präzedenzfälle für ähnliche Konstellationen im Baurecht. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 209/23 >>> ÜbersichtDer Streit um die Herausgabe einer Immobilie im BaurechtVerzögerungen und finanzielle BelastungenKernpunkte des Rechtsstreits und EntscheidungsgrundlagenUrteil und dessen BegründungDas vorliegende UrteilLG Frankenthal – Az.: 8 O 209/23 – Urteil vom 27.10.2023TatbestandEntscheidungsgründe Der Streit um die Herausgabe einer Immobilie im Baurecht Im Mittelpunkt des aktuellen Rechtsstreits am Landgericht Frankenthal steht die Herausforderung der Immobilienherausgabe gegen einen Bauträger im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Die Verfügungskläger, eine Familie, schlossen am 26. Oktober 2021 einen Bauträgerkaufvertrag über ein Einfamilienhaus. Die Verfügungsbeklagte, der Bauträger, verpflichtete sich darin, die Immobilie bis spätestens 15 Monate nach Baubeginn bezugsfertig zu machen. Trotz einer zugesagten Bezugsfertigkeit bis zum 31. März 2023, musste die Familie bislang in einem Hotel leben, da die Übergabe der Immobilie ausstand. Verzögerungen und finanzielle Belastungen Die Verfügungskläger leisteten gemäß dem Vertrag eine Gesamtzahlung von 906.000 Euro in sieben Raten, von denen sechs Raten, insgesamt 859.200,67 Euro, bereits gestellt wurden. Die Familie zahlte bislang 788.190,00 Euro. Durch den Verzug in der Fertigstellung der Immobilie und die daraus resultierende Notwendigkeit, in einem Hotel zu wohnen, entstanden ihnen zusätzliche Kosten von monatlich 4.800 Euro. Dies führte zu einer erheblichen Belastung der familiären Situation. Kernpunkte des Rechtsstreits und Entscheidungsgrundlagen Im Zentrum des Rechtsstreits standen die Fragen der Bezugsfertigkeit, die Einräumung des Besitzes und die finanziellen Verpflichtungen der Parteien. Der Bauträgerkaufvertrag beinhaltete […]