Eine Bauabnahme hat für den Bauherrn weitreichende Konsequenzen Sobald die Planungsphase und der Bau des Eigenheims abgeschlossen ist, ist der Wunsch nach einem raschen Einzug meist groß. Doch zuvor gilt es die Bauabnahme abzuwickeln, die weitreichende Konsequenzen haben kann. Allein schon deswegen sollten Eigenheimbesitzer hier einiges beachten und sich im Vorfeld informieren, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt. Bauabnahme ist entscheidend Juristisch gesehen ist der Bau eines Eigenheims eine Werkleistung und damit kommt der Abnahme ein entscheidendes Kriterium in der Vertragsentwicklung zu. Erfolgt diese nicht oder zu spät, kann dies schwer wiegende Konsequenzen haben. Auch eine klare Dokumentation dieser Rechtshandlung kann später Probleme machen. Immerhin treten mit der einer Bauabnahme zahlreiche Rechtsfolgen ein. Unter anderem endet mit dieser Maßnahme der Anspruch des Bauherrn auf die Herstellung des Bauwerkes. Im Anschluss kann nur mehr die Mängelbeseitigung verlangt werden. Außerdem ist eine ordnungsgemäße Bauabnahme die Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar des Bauunternehmens. Kommt es zu diesbezüglichen Streitigkeiten, muss dieser eine gut dokumentierte Abnahme vorlegen können. Eine Bauabnahme hat zudem eine wichtige Bedeutung, wenn es um die Verzinsung des Werklohnanspruchs und den Beginn der Verjährungsfrist in Bezug auf Mangelgewährleistung geht. Immerhin steht der Bauherr damit in der Beweislast, dass alles ordnungsgemäß gebaut wurde. Vor der Bauabnahme gehen derlei Ansprüche an den Bauunternehmer. Sobald die Abnahme erfolgt ist, geht das Risiko von Beschädigungen oder Beeinträchtigungen des Bauwerks auf den Bauherrn über, der sich am besten für solche Fälle eine Vertragsstrafe vorbehält. Unterschiedliche Formen von Bauabnahmen Neben der Bauabnahme, die durch das zuständige Bauordnungsamt erfolgt, gibt es weitere Formen. Eine davon ist die ausdrückliche Bauabnahme, bei der der Bauherr ausdrücklich gegenüber dem bauenden Unternehmen erklärt, dass er deren Leistungen als vertragskonform akzeptiert. Dafür ist allerdings keine besondere Form, etwa die Schriftform, vorgesehen. Dann gibt es noch die förmliche Abnahme, die vereinbart und verlangt werden muss. Dabei geht es darum, dass zwischen den Parteien des Bauvertrages dezidiert vereinbart wird, eine Begehung im neuen Gebäude abzuhalten. Bei dieser Gelegenheit wird auch ein entsprechendes Abnahmeprotokoll angefertigt. Nicht zu unterschätzen ist die sogenannten stillschweigende Abnahme. Dabei geht es darum, dass der Bauherr ein Verhalten zeigt, aus dem der Rückschluss gezogen werden kann, dass er die Bauleistungen im Wesentlichen billigt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Bauherr in sein neues Eigenheim einzieht, für einige Zeit darin wohnt und keinerlei Mängel rügt. Als Bauherr sollten die unterschiedlichen Formen der Bauabnahme bekannt sein und mit Vorsicht gehandhabt werden. Die richtige Mängeldokumentation […]