Kosten bei Wasserschäden: Baurechtliche Ansprüche im Detail Das Landgericht Mühlhausen hat im Fall eines umfangreichen Wasserschadens in drei Mehrfamilienhäusern entschieden, dass der Beklagte, der Insolvenzverwalter der verantwortlichen Subunternehmerin, der Klägerin über 472.000 € Schadensersatz zahlen muss. Dies beinhaltet auch die Erstattung von Personalkosten für die Schadensermittlung und -abwicklung, was aufzeigt, dass bei der Schadensregulierung nicht nur direkte Reparaturkosten, sondern auch indirekte Kosten wie Personalkosten und rechtliche Beratung Berücksichtigung finden können. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 247/17 >>> Wasserschäden und Baurecht: Die Herausforderungen der Schadensregulierung Im Baurecht treffen oft komplexe Sachverhalte aufeinander, besonders wenn es um Schäden an Immobilien geht. Ein zentrales Thema in diesem Bereich ist die Erstattungsfähigkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung und Behebung von Wasserschäden entstehen. Hierbei geht es nicht nur um die offensichtlichen Reparaturkosten, sondern auch um weitere, indirekte Ausgaben, wie Personalkosten für die Schadensermittlung und -bearbeitung. Diese Kosten können einen erheblichen Umfang annehmen und sind daher oft Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. In Fällen, in denen es um umfangreiche Wasserschäden in Gebäuden geht, stellen sich Fragen zur Haftung und zu den Umfängen der Schadensregulierung. Dabei ist nicht nur die Klärung der unmittelbaren Ursachen von Bedeutung, sondern auch die Bewertung der Angemessenheit und Notwendigkeit der in Anspruch genommenen Maßnahmen. Der nachfolgende Text beleuchtet einen konkreten Fall, in dem diese Aspekte im Kontext des Baurechts eine Rolle spielen und zeigt auf, wie Gerichte mit der Komplexität und den Herausforderungen der Schadensregulierung umgehen. Tauchen Sie ein in die Welt des Baurechts, wo jede Entscheidung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Umfangreiche Wasserschäden und die Frage der Erstattungsfähigkeit In einem bemerkenswerten Fall vor dem Landgericht Mühlhausen, Az.: 6 O 247/17, standen Schadensersatzansprüche aus umfangreichen Wasserschäden in drei Mehrfamilienhäusern im Fokus. Die Klägerin, eine Generalunternehmerin, errichtete diese Gebäude in der B-Straße in W. für die C GmbH als Bauträgerin. Der Beklagte, der Insolvenzverwalter der für den Rohbau zuständigen Subunternehmerin A GmbH & Co. KG, wurde wegen diverser Wasserschäden, die nachweislich bereits seit 2011 auftraten, zur Rechenschaft gezogen. Die Klägerin forderte umfassenden Schadenersatz, der neben den direkten Sanierungskosten auch Mehrkosten wie rechtliche Beratung, Sachverständigenhonorare und insbesondere Personalkosten umfasste. Die Herausforderung der Schadenslokalisierung und -bewertung Die Komplexität des Falles lag in der Natur der Schäden. Die Klägerin argumentierte, dass die Wasserschäden im gesamten Haus auf fehlerhaft verpresste Fittinge zurückzuführen waren, was die Lokalisierung der Schäden erschwerte. Die Wasserschäden manifestierten sich in verschiedenen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, was die Schadensermittlung und […]