Übersicht1 Gericht bestätigt: Bauherr bekommt Schadensersatz für Baumängel an Holzfassade2 Eigenleistungen im Bauvertrag: Vorsicht bei Gewährleistungsansprüchen2.1 Streit um die Verantwortung für Baumängel2.2 Sachverständigengutachten klärt Mangelursachen2.3 Gerichtsurteil: Beklagte haftet für die Mängel2.4 Verjährungseinrede abgewiesen3 Das vorliegende Urteil3.1 LG Ravensburg – Az.: 5 O 110/21 – Urteil vom 24.05.20233.2 Beschluss3.3 Tatbestand3.4 Entscheidungsgründe Gericht bestätigt: Bauherr bekommt Schadensersatz für Baumängel an Holzfassade Das Urteil des LG Ravensburg (Az.: 5 O 110/21 vom 24.05.2023) befasst sich mit Gewährleistungsansprüchen aus einem Bauvertrag. Der Kläger erhält Schadensersatz für Risse und Putzabplatzungen an der Westfassade seines Holzhauses, die aufgrund nicht fachgerechter Herstellung entstanden sind. Die Beklagte, ein Anbieter von Holzhäusern, haftet für die Mängel, da die Fassade nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprach und auch die vereinbarte Beschaffenheit nicht aufwies. Das Gericht stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, das verschiedene Mängelursachen identifizierte, für die letztlich die Beklagte verantwortlich ist. Die Beklagte ist zum Schadensersatz verpflichtet, und die Ansprüche sind nicht verjährt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 110/21 >>> Eigenleistungen im Bauvertrag: Vorsicht bei Gewährleistungsansprüchen Bauherren, die bei der Errichtung ihres Eigenheims Eigenleistungen erbringen, sollten sich der Auswirkungen auf ihre Gewährleistungsansprüche bewusst sein. Denn nicht selten kann die Mängelhaftung beeinträchtigt oder im schlimmsten Fall sogar erlöschen, wenn Eigenleistungen nicht fachgerecht ausgeführt werden. Dies liegt daran, dass die Gewährleistungspflicht grundsätzlich beim Unternehmer liegt und dieser nur für Mängel haftet, die auf seine Leistungen zurückzuführen sind. Erbringt der Auftraggeber dagegen Eigenleistungen, verwischt sich diese klare Zuordnung, was zu rechtlichen Herausforderungen führen kann. Im Zentrum eines Rechtsstreits am Landgericht Ravensburg standen Gewährleistungsansprüche aus einem Bauvertrag, der zwischen einem Ehepaar und einem Anbieter von Holzhäusern geschlossen wurde. Der Vertrag sah vor, dass das Haus in Holztafelbauweise errichtet werden sollte, wobei bestimmte Leistungen, wie der Einbau einer Dampfbremse, in Eigenleistung durch die Auftraggeber erbracht werden sollten. Trotz der Vereinbarung traten an der Westfassade des Gebäudes Risse und Putzabplatzungen auf, was eine rechtliche Auseinandersetzung nach sich zog. Streit um die Verantwortung für Baumängel Die Problematik entzündete sich an der Frage, wer für die Mängel an der Fassade verantwortlich ist. Die Auftraggeber führten den Innenausbau selbst durch und waren für die Verklebung der Dampfbremse zuständig. Die Beklagte, ein Unternehmen, das Holzhäuser herstellt, vertrat die Auffassung, dass die Mängel durch fehlerhafte Eigenleistungen entstanden seien. Demgegenüber argumentierten die Kläger, dass die Dampfbremse bereits vormontiert geliefert und somit die Beklagte für deren ordnungsgemäße Beschaffenheit verantwortlich sei. Sachverständigengutachten klärt Mangelursachen […]