ÜbersichtGrundstücksnutzung im Fokus: Löschung von Baulasten nach NutzungsendeDer Fall vor GerichtGerichtsurteil zur Löschung von Baulasten: OLG Koblenz weist Klage abHintergrund des Rechtsstreits um Stellplatz-BaulastEntscheidung des OLG Koblenz: Kein Anspruch auf Löschung der BaulastBedeutung öffentlich-rechtlicher Baulasten für GrundstückseigentümerFAQ – Häufige FragenWas bedeutet es, wenn eine öffentlich-rechtliche Baulast in meinem Grundbuch eingetragen ist?Kann ich eine öffentlich-rechtliche Baulast einfach löschen lassen?Welche Gründe rechtfertigen die Löschung einer öffentlich-rechtlichen Baulast?Welche Schritte muss ich unternehmen, um eine Löschung der Baulast zu beantragen?Welche finanziellen Risiken sind mit einer Baulast verbunden?Das vorliegende UrteilOLG Koblenz – Az.: 1 U 76/15 – Urteil vom 22.10.2015 Grundstücksnutzung im Fokus: Löschung von Baulasten nach Nutzungsende Öffentlich-rechtliche Baulasten sind oft ein Thema, das für viele Bürgerinnen und Bürger kompliziert erscheint. Im Kern regeln sie die Nutzung eines Grundstücks zugunsten der Allgemeinheit. So kann beispielsweise eine Gemeinde eine Baulast auf einem Grundstück eintragen lassen, um den Bau einer Wasserleitung oder Stromleitung zu ermöglichen. Diese Rechte sind im Grundbuch eingetragen und verpflichten den Grundstückseigentümer. Doch was passiert, wenn der Grund für die Baulast entfällt? Kann der Eigentümer dann die Baulast löschen lassen? Diese Frage stellt sich oft, wenn die Nutzungsvereinbarung, die der Baulast zugrunde liegt, beendet wird. So kann beispielsweise eine Gemeinde die Gasleitung, für die die Baulast eingerichtet wurde, stilllegen. In diesen Fällen spielt die Frage der Löschung eine wichtige Rolle. Im Folgenden wollen wir einen konkreten Fall genauer betrachten, der die Problematik der Löschung einer öffentlich-rechtlichen Baulast bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung veranschaulicht. Der Fall vor Gericht Gerichtsurteil zur Löschung von Baulasten: OLG Koblenz weist Klage ab Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem wegweisenden Urteil die Klage von Grundstückseigentümern auf Löschung einer Baulast abgewiesen. Der Fall verdeutlicht die komplexe Rechtslage bei öffentlich-rechtlichen Baulasten und deren Auswirkungen auf Grundstückseigentümer. Hintergrund des Rechtsstreits um Stellplatz-Baulast Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein Grundstück in der Gemarkung Z, auf dem eine Baulast eingetragen war. Diese verpflichtete die Eigentümer, eine Teilfläche als Stellplatz für Kraftfahrzeuge zugunsten eines benachbarten Grundstücks zur Verfügung zu stellen. Die Kläger, seit 1994 Eigentümer des belasteten Grundstücks, forderten vom Beklagten, dem Eigentümer des begünstigten Nachbargrundstücks, die Löschung dieser Baulast. Der Beklagte hatte 2011 das begünstigte Grundstück erworben, auf dem zuvor ein Gaststättenbetrieb und eine Diskothek betrieben wurden. Aktuell nutzt er das Grundstück für einen Hotelbetrieb. Die Kläger argumentierten, dass die zivilrechtlichen Nutzungsverhältnisse bezüglich der Stellplatzfläche gekündigt seien und der Beklagte daher keinen Zugriff mehr auf diese Flächen habe. Entscheidung des OLG Koblenz: Kein Anspruch […]