Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Gericht kippt Werkvertrag wegen mangelhafter Kellerüberdachung – Bauherr muss nicht zahlen, Handwerker zum Rückbau verpflichtet
- Der Fall im Detail: Auftrag für eine Kellerüberdachung und Streit um Mängel
- Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und gescheiterte Nachbesserungsversuche
- Gerichtliches Beweisverfahren bringt erhebliche Mängel ans Licht
- Rücktritt vom Vertrag wegen nicht behobener Mängel
- Widerklage des Handwerkers auf restlichen Werklohn scheitert vor Gericht
- Landgericht gibt zunächst dem Handwerker Recht – Oberlandesgericht revidiert Urteil
- Oberlandesgericht Celle entscheidet zugunsten der Hausbesitzerin – Erhebliche Mängel rechtfertigen Rücktritt
- Rückzahlung der Anzahlung Zug um Zug gegen Rückbau der Überdachung
- Übernahme der vorgerichtlichen Anwaltskosten und der Verfahrenskosten durch das Handwerksunternehmen
- Keine Revision zugelassen – Urteil des OLG Celle ist rechtskräftig
- Bedeutung für Betroffene: Stärkung der Rechte von Auftraggebern bei Werkverträgen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Hinweise und Tipps
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Rücktritt vom Werkvertrag und wann ist er möglich?
- 2. Welche Rechte habe ich, wenn ein Handwerker mangelhafte Arbeit abgeliefert hat?
- Was ist eine Nacherfüllung und wie setze ich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung?
- Was bedeutet „erheblicher Mangel“ im Zusammenhang mit einem Werkvertrag?
- Wie läuft ein Rücktritt vom Werkvertrag ab und welche Kosten entstehen dabei?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 14 U 173/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Celle
- Datum: 28.02.2025
- Aktenzeichen: 14 U 173/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Werkvertrags über eine Kellertreppenüberdachung und fordert Schadensersatz.
- Beklagte: Wurde von der Klägerin mit der Lieferung und Montage einer Kellertreppenüberdachung beauftragt und begehrt restlichen Werklohn.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit der Lieferung und Montage einer Kellertreppenüberdachung. Die Klägerin verlangt nun die Rückabwicklung des Werkvertrags. Die Beklagte fordert restlichen Werklohn.
- Kern des Rechtsstreits: Rückabwicklung eines Werkvertrags über eine Kellertreppenüberdachung und Anspruch auf restlichen Werklohn.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.600,00 € nebst Zinsen zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückbau der Kellerabgangsüberdachung. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 627,13 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen.
Der Fall vor Gericht
Gerichtsentscheidung zum Werkvertrag: Rücktritt wegen Mängeln bei Kellerüberdachung
Gericht kippt Werkvertrag wegen mangelhafter Kellerüberdachung – Bauherr muss nicht zahlen, Handwerker zum Rückbau verpflichtet

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 173/24) vom 28. Februar 2025 wurde ein Handwerksunternehmen zur Rückzahlung von 3.600 Euro an eine Hausbesitzerin verurteilt. Gleichzeitig muss das Unternehmen eine mangelhafte Kellerabgangsüberdachung zurückbauen und die entstandenen Schäden beseitigen. Das Gericht gab damit der Klage der Hausbesitzerin statt und wies die Widerklage des Handwerkers auf restlichen Werklohn ab. Der Fall drehte sich um einen Werkvertrag und den Rücktritt vom Vertrag aufgrund erheblicher Mängel an der erbrachten Leistung.
Der Fall im Detail: Auftrag für eine Kellerüberdachung und Streit um Mängel
Die Klägerin, eine Hausbesitzerin aus H., hatte die Beklagte, ein Handwerksunternehmen, im Juni 2019 mit der Lieferung und Montage einer Kellerabgangsüberdachung beauftragt. Der vereinbarte Werklohn betrug 12.000 Euro. Die Hausbesitzerin zahlte bereits eine Anzahlung von 3.600 Euro. Nach der Montage im Jahr 2020 beanstandete die Klägerin jedoch Mängel an der Überdachung und forderte das Unternehmen zur Nacherfüllung auf.
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und gescheiterte Nachbesserungsversuche
Die Hausbesitzerin setzte dem Handwerksunternehmen im August 2020 eine Frist zur Mängelbeseitigung bis zum 15. September 2020. Zwar erschienen Monteure des Unternehmens im September 2020, jedoch ohne vorherige Terminabsprache. Die Mängelbeseitigungsversuche waren offenbar nicht erfolgreich, und es kam zu weiteren Korrespondenzen und Angeboten des Unternehmens zur Nachbesserung, die jedoch nicht zur Zufriedenheit der Klägerin führten. Die Situation eskalierte, und die Hausbesitzerin entschied sich, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gerichtliches Beweisverfahren bringt erhebliche Mängel ans Licht
Um die Mängel an der Kellerüberdachung gerichtsfest zu dokumentieren, leitete die Hausbesitzerin ein selbstständiges Beweisverfahren beim Landgericht Hannover ein. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger erstellte ein Gutachten, in dem er die von der Klägerin beanstandeten Mängel bestätigte und als erheblich einstufte. Das Gutachten wurde dem Gericht im Februar 2022 vorgelegt und später durch eine schriftliche Ergänzung sowie eine persönliche Anhörung des Sachverständigen weiter untermauert.
Rücktritt vom Vertrag wegen nicht behobener Mängel
Auf Basis des eindeutigen Gutachtens des Sachverständigen sah die Hausbesitzerin die Grundlage für einen Rücktritt vom Werkvertrag als gegeben. Sie erklärte den Rücktritt gegenüber dem Handwerksunternehmen im Juli 2022 und forderte die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung von 3.600 Euro. Das Unternehmen weigerte sich jedoch, der Forderung nachzukommen, woraufhin die Hausbesitzerin Klage beim Landgericht einreichte.
Widerklage des Handwerkers auf restlichen Werklohn scheitert vor Gericht
Das Handwerksunternehmen reagierte auf die Klage mit einer Widerklage, in der es die Zahlung des restlichen Werklohns in Höhe von 8.400 Euro abzüglich einer geringen Minderung sowie Kosten für vermeintliche Nachbesserungsarbeiten forderte. Das Unternehmen argumentierte, die Leistungen weitgehend erbracht zu haben und stets zur Mängelbeseitigung bereit gewesen zu sein. Es behauptete, von der Klägerin an der Fertigstellung gehindert worden zu sein.
Landgericht gibt zunächst dem Handwerker Recht – Oberlandesgericht revidiert Urteil
Das Landgericht Hannover gab in erster Instanz zunächst der Widerklage des Handwerksunternehmens statt und wies die Klage der Hausbesitzerin ab. Das Landgericht folgte offenbar der Argumentation des Handwerkers und sah die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag nicht als gegeben an. Die Hausbesitzerin legte jedoch Berufung gegen das Urteil des Landgerichts beim Oberlandesgericht Celle ein.
Oberlandesgericht Celle entscheidet zugunsten der Hausbesitzerin – Erhebliche Mängel rechtfertigen Rücktritt
Das Oberlandesgericht Celle hob das Urteil des Landgerichts auf und entschied im Sinne der Hausbesitzerin. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die von dem Sachverständigen festgestellten Mängel an der Kellerüberdachung so erheblich waren, dass sie den Rücktritt vom Werkvertrag rechtfertigten. Das Gericht betonte, dass die Hausbesitzerin dem Unternehmen ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hatte, diese aber nicht erfolgreich war.
Rückzahlung der Anzahlung Zug um Zug gegen Rückbau der Überdachung
Das Oberlandesgericht verurteilte das Handwerksunternehmen zur Rückzahlung der Anzahlung in Höhe von 3.600 Euro zuzüglich Zinsen. Die Rückzahlung erfolgt jedoch Zug um Zug gegen den Rückbau der mangelhaften Kellerabgangsüberdachung durch das Unternehmen. Dies bedeutet, dass die Hausbesitzerin die Rückzahlung erst erhält, wenn das Unternehmen die Überdachung fachgerecht demontiert und alle Montagespuren beseitigt hat.
Übernahme der vorgerichtlichen Anwaltskosten und der Verfahrenskosten durch das Handwerksunternehmen
Zusätzlich zur Rückzahlung der Anzahlung wurde das Handwerksunternehmen dazu verurteilt, die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Hausbesitzerin in Höhe von 627,13 Euro sowie die Kosten des gesamten Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die der Gegenseite sowie die Gerichtsgebühren übernehmen muss.
Keine Revision zugelassen – Urteil des OLG Celle ist rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Celle ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig und für beide Parteien bindend. Das Handwerksunternehmen hat keine Möglichkeit mehr, das Urteil anzufechten. Der Fall ist somit juristisch abgeschlossen.
Bedeutung für Betroffene: Stärkung der Rechte von Auftraggebern bei Werkverträgen
Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle stärkt die Rechte von Auftraggebern im Werkvertragsrecht. Es verdeutlicht, dass erhebliche Mängel an einer Werkleistung den Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen können, auch wenn der Auftragnehmer Nachbesserungsversuche unternommen hat. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie sich bei mangelhaften Handwerksleistungen nicht scheuen sollten, ihre Rechte konsequent einzufordern und gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Mängelanzeige, einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung und der gerichtlichen Beweissicherung im Streitfall. Es zeigt auch, dass es sich lohnen kann, gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung einzulegen, wenn man von der Richtigkeit der eigenen Position überzeugt ist.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass für einen wirksamen Rücktritt vom Werkvertrag die Mängel erheblich sein müssen. Die Quintessenz liegt darin, dass Bauherren bei Mängeln eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und dokumentieren sollten, bevor sie vom Vertrag zurücktreten. Wesentlich ist auch die Bewertung der Mängelerheblichkeit, wobei nicht nur die technische Beeinträchtigung, sondern auch die Kosten der Mängelbeseitigung im Verhältnis zum Gesamtwerklohn betrachtet werden. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer klaren Dokumentation bei Mängelrügen und Nachbesserungsversuchen.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Hausbesitzer bei Baumängeln und Werkverträgen
[Kurze Einleitung, max. 3 Sätze zum rechtlichen Kontext und dessen Relevanz]
Baumängel sind ein häufiger und kostspieliger Streitpunkt für Hausbesitzer. Ein klarer Werkvertrag und die richtige Reaktion bei Mängeln sind entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Schäden zu minimieren. Die folgenden Praxistipps helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden und sich im Fall eines Baumangels richtig zu verhalten.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Schriftlichen Vertrag abschließen
Ein mündlicher Vertrag ist zwar grundsätzlich auch gültig, aber im Streitfall schwer zu beweisen. Halten Sie alle Vereinbarungen, insbesondere den Leistungsumfang, die Vergütung und den Zeitplan, schriftlich im Werkvertrag fest.
Beispiel: Vereinbaren Sie detailliert, welche Materialien verwendet werden sollen, wie die Ausführung erfolgen muss und welche Qualitätsstandards gelten.
⚠️ ACHTUNG: Verzichten Sie niemals auf einen schriftlichen Vertrag, auch wenn es sich um vermeintlich „kleinere“ Aufträge handelt.
Tipp 2: Leistungsbeschreibung detailliert festhalten
Je genauer die Leistungsbeschreibung im Vertrag ist, desto einfacher ist es später festzustellen, ob die erbrachte Leistung mangelhaft ist. Beschreiben Sie detailliert, was der Handwerker genau leisten soll und welche Ergebnisse Sie erwarten.
Beispiel: Bei einer Kellerüberdachung beschreiben Sie die genauen Maße, das Material des Daches, die Art der Befestigung, die gewünschte Farbe und ggf. besondere Anforderungen an die Dämmung oder Belüftung.
⚠️ ACHTUNG: Vage Formulierungen wie „fachgerechte Ausführung“ sind oft interpretationsbedürftig und können im Streitfall zu Problemen führen.
Tipp 3: Baufortschritt und Mängel dokumentieren
Überprüfen Sie regelmäßig den Baufortschritt und dokumentieren Sie diesen sorgfältig, idealerweise mit Fotos und Videos. Sollten Sie Mängel feststellen, halten Sie diese schriftlich fest und informieren Sie den Handwerker unverzüglich.
Beispiel: Machen Sie Fotos von Rissen in der Konstruktion, undichten Stellen oder mangelhaft verarbeiteten Materialien. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung sowie eine Beschreibung des Mangels.
⚠️ ACHTUNG: Warten Sie nicht mit der Mängelanzeige, bis das Bauprojekt abgeschlossen ist. Je früher Sie Mängel rügen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine schnelle Behebung.
Tipp 4: Mängel unverzüglich rügen und Nacherfüllung fordern
Wenn Sie Mängel feststellen, müssen Sie diese dem Handwerker unverzüglich schriftlich anzeigen (Mängelanzeige/Mängelrüge) und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung (Nacherfüllung) setzen.
Beispiel: Formulieren Sie die Mängelanzeige konkret und detailliert. Setzen Sie eine klare Frist (z.B. „innerhalb von zwei Wochen“) zur Beseitigung der Mängel und kündigen Sie an, dass Sie nach fruchtlosem Fristablauf weitere Rechte (z.B. Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen werden.
⚠️ ACHTUNG: Zahlen Sie den Werklohn nicht oder nur unter Vorbehalt, wenn Mängel vorliegen. Die vollständige Zahlung kann Ihre Verhandlungsposition schwächen.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Ein häufiger Fallstrick ist die Beweisführung im Streitfall. Sichern Sie Beweise (Fotos, Zeugenaussagen, ggf. ein Privatgutachten) und dokumentieren Sie die Kommunikation mit dem Handwerker schriftlich. Bei größeren Mängeln oder wenn der Handwerker die Nacherfüllung verweigert, ist die frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ratsam.
✅ Checkliste: Baumängel
- Schriftlichen Werkvertrag abschließen?
- Leistungsbeschreibung detailliert und präzise?
- Baufortschritt regelmäßig kontrolliert und dokumentiert?
- Mängel unverzüglich schriftlich gerügt?
- Angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt?
Benötigen Sie Hilfe?
Klare Perspektiven im Werkvertragsrecht
Erhebliche Mängel an erbrachten Werkleistungen können zu weitreichenden und komplexen Rechtsfragen führen. Insbesondere bei Bauleistungen, bei denen wesentliche Mängel den Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen, ist eine fundierte Prüfung des Sachverhalts unerlässlich. Eine präzise Bewertung, beispielsweise im Zusammenhang mit mangelhaften Kellerüberdachungen, kann Ihnen helfen, Ihre Rechte effektiv zu wahren und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die konkreten Umstände Ihres Falles systematisch zu erfassen und sachorientierte Lösungsansätze zu entwickeln. Mit einer klaren und vertrauensvollen Beratung möchten wir Ihnen helfen, Ihre Interessen gezielt abzusichern und das weitere Vorgehen strategisch zu planen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet Rücktritt vom Werkvertrag und wann ist er möglich?
Der Rücktritt vom Werkvertrag ist eine Möglichkeit, sich von einem Vertrag zu lösen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Rücktritt führt dazu, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, was bedeutet, dass die Parteien ihre Leistungen zurückgeben müssen. Der Rücktritt ist insbesondere bei wesentlichen Mängeln des Werks möglich.
Voraussetzungen für den Rücktritt:
- Wirksamer Werkvertrag: Es muss ein gültiger Werkvertrag bestehen.
- Sach- oder Rechtsmangel: Das Werk muss einen erheblichen Mangel aufweisen.
- Fristsetzung zur Nacherfüllung: Der Auftragnehmer muss eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels erhalten.
- Fruchtloser Fristablauf: Die Frist muss erfolglos ablaufen.
- Kein Ausschluss des Rücktritts: Der Rücktritt darf nicht ausgeschlossen sein.
Rechtsfolgen des Rücktritts:
- Rückgewähr der Leistungen: Der Auftraggeber muss das Werk zurückgeben, und der Auftragnehmer muss bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.
- Kein Anspruch auf Vergütung: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung für das mangelhafte Werk.
- Schadensersatzansprüche: Es können Schadensersatzansprüche bestehen, wenn der Rücktritt berechtigt ist.
Der Rücktritt ist eine ernsthafte Entscheidung, die beide Parteien betrifft und sorgfältig abgewogen werden sollte.
2. Welche Rechte habe ich, wenn ein Handwerker mangelhafte Arbeit abgeliefert hat?
Wenn ein Handwerker mangelhafte Arbeit abgeliefert hat, stehen Ihnen als Auftraggeber mehrere Rechte zur Verfügung, um Ihre Interessen zu schützen. Diese Rechte basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sind in der Praxis wichtig, um sicherzustellen, dass die erbrachte Leistung den vereinbarten Standards entspricht.
Rechte bei mangelhafter Arbeit
- Recht auf Nachbesserung: Der Handwerker ist verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Sie sollten den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist für die Nachbesserung setzen.
- Minderungsrecht: Wenn die Nachbesserung nicht erfolgreich ist oder nicht durchgeführt wird, können Sie eine Herabsetzung des Werklohns verlangen. Dies ist gerechtfertigt, wenn die Leistung aufgrund der Mängel weniger wert ist.
- Schadensersatzansprüche: Wenn durch die mangelhafte Arbeit zusätzliche Schäden entstanden sind, können Sie Schadensersatz fordern. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Schäden.
- Rücktrittsrecht: In schwerwiegenden Fällen, wenn die Nachbesserung oder der Schadensersatz nicht ausreichend sind, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Leistung erheblich beeinträchtigt ist und die Nachbesserung nicht erfolgreich war.
Wichtige Fristen
- Gewährleistungsfrist: Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Bei Bauwerken kann sie bis zu fünf Jahre betragen.
- Mängelanzeige: Mängel sollten zeitnah schriftlich angezeigt werden, um Ihre Rechte zu wahren.
Praktische Schritte
- Dokumentation: Halten Sie alle Mängel und Korrespondenz mit dem Handwerker akribisch fest.
- Kommunikation: Setzen Sie klare Fristen für die Behebung der Mängel und bleiben Sie in Kontakt mit dem Handwerker.
- Rechtliche Unterstützung: Bei anhaltenden Problemen können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Was ist eine Nacherfüllung und wie setze ich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung?
Nacherfüllung ist ein Recht, das aus einem Kauf- oder Werkvertrag entsteht. Wenn ein gekauftes Produkt oder ein Werk mangelhaft ist, kann der Käufer oder Besteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Beim Kaufvertrag hat der Käufer die Wahl zwischen diesen beiden Optionen, während beim Werkvertrag der Unternehmer entscheidet, ob er nachbessert oder ein neues Werk herstellt.
Um eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Mangel melden: Sie sollten den Mangel so schnell wie möglich dem Verkäufer oder Unternehmer melden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Mangel nicht durch Gebrauch oder andere Faktoren verschlimmert wird.
- Frist setzen: Eine angemessene Frist zur Nacherfüllung sollte dem Verkäufer oder Unternehmer ausreichend Zeit geben, um den Mangel zu beheben. In der Regel wird eine Frist von etwa zwei Wochen als angemessen angesehen. Die Frist sollte jedoch an die Art und den Umfang der Mängel angepasst werden. Bei komplexen Mängeln könnte eine längere Frist erforderlich sein.
- Zumutbarkeit: Die gewählte Art der Nacherfüllung muss für beide Parteien zumutbar sein. Wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, kann der Verkäufer oder Unternehmer sie verweigern.
- Rechtliche Grundlagen: Die Nacherfüllung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Beim Kaufvertrag sind die relevanten Paragraphen § 437 und § 439 BGB, während beim Werkvertrag § 634 und § 635 BGB maßgeblich sind.
Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird, können Sie weitere Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht ziehen.
Was bedeutet „erheblicher Mangel“ im Zusammenhang mit einem Werkvertrag?
Ein erheblicher Mangel im Rahmen eines Werkvertrags ist ein Mangel, der so gravierend ist, dass das Werk für den Besteller unbrauchbar oder unzumutbar ist. Dies bedeutet, dass der Mangel die Tauglichkeit des Werks wesentlich beeinträchtigt, sodass der Besteller das Werk nicht annehmen kann oder muss.
Beispiele für erhebliche Mängel:
- Bauwerk: Ein Haus, das aufgrund von statischen Fehlern einsturzgefährdet ist.
- Produkt: Ein Auto, das aufgrund von schwerwiegenden Sicherheitsmängeln nicht fahrtüchtig ist.
Rechtliche Konsequenzen:
Bei erheblichen Mängeln kann der Besteller den Vertragsrücktritt (Wandelung) erklären, was bedeutet, dass der Vertrag rückwirkend aufgehoben wird. Der Besteller hat in solchen Fällen auch Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen sowie auf Schadenersatz, wenn der Unternehmer die Mängel verschuldet hat.
Unterscheidung zu minder erheblichen Mängeln:
Minder erhebliche Mängel hingegen berechtigen den Besteller lediglich zur Minderung des Preises oder zur Nachbesserung des Werks, ohne dass der Vertrag aufgelöst wird.
Wie läuft ein Rücktritt vom Werkvertrag ab und welche Kosten entstehen dabei?
Ein Rücktritt vom Werkvertrag ist eine rechtliche Möglichkeit für den Besteller, sich von einem Vertrag zu lösen, wenn das Werk mangelhaft ist oder nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hier sind die wichtigsten Schritte und möglichen Kosten:
Schritte zum Rücktritt:
- Fristsetzung zur Nacherfüllung: Der Besteller muss dem Unternehmer eine angemessene Frist setzen, um die Mängel zu beseitigen. Diese Fristsetzung ist eine empfangsbedürftige Handlung, die schriftlich erfolgen sollte.
- Erfolgloser Ablauf der Frist: Wenn der Unternehmer die Mängel innerhalb der gesetzten Frist nicht beseitigt, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
- Rücktrittserklärung: Der Rücktritt muss gemäß § 349 BGB erklärt werden. Dies sollte schriftlich geschehen, um den Nachweis zu erleichtern.
Mögliche Kosten:
- Anwaltskosten: Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können Anwaltskosten entstehen, um die Rechte durchzusetzen.
- Gutachterkosten: Um die Mängel zu beweisen, kann es notwendig sein, ein Gutachten zu erstellen, was zusätzliche Kosten verursacht.
- Rückbaukosten: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das mangelhafte Werk zurückzubauen, was ebenfalls Kosten verursacht.
- Rückzahlung von Anzahlungen: Wenn der Besteller Anzahlungen geleistet hat, können diese im Rahmen des Rücktritts zurückgefordert werden.
Wichtige Aspekte:
- Erheblichkeit der Mängel: Der Rücktritt ist nur zulässig, wenn die Mängel erheblich sind. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
- Kein Ausschluss des Rücktritts: Der Rücktritt darf nicht ausgeschlossen sein, was in den Vertragsbedingungen oder durch Gesetz geregelt sein kann.
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist es ratsam, sich über die genauen rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Kosten zu informieren.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist ein Vertragstyp, bei dem sich der Werkunternehmer (Handwerker) verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller (Auftraggeber) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Werkunternehmer einen konkreten Erfolg, nicht nur seine Arbeitsleistung. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in §§ 631-651 BGB.
Beispiel: Bei der Beauftragung einer Kellerüberdachung verpflichtet sich der Handwerker, eine funktionsfähige und mangelfreie Überdachung herzustellen, nicht nur daran zu arbeiten.
Rücktritt vom Werkvertrag
Der Rücktritt ist die einseitige Aufhebung eines Vertrages, wodurch die gegenseitigen Leistungspflichten erlöschen und bereits erbrachte Leistungen zurückzugewähren sind. Bei einem Werkvertrag kann der Besteller gemäß § 323 BGB zurücktreten, wenn das Werk erhebliche Mängel aufweist und trotz angemessener Fristsetzung zur Nachbesserung diese nicht erfolgt. Der Rücktritt muss erklärt werden und führt zur Rückabwicklung des Vertrags.
Beispiel: Die Hausbesitzerin trat vom Vertrag zurück, nachdem die Kellerüberdachung erhebliche Mängel aufwies und der Handwerker diese trotz Fristsetzung nicht beseitigte.
Mängel im Werkvertragsrecht
Mängel im Werkvertragsrecht liegen vor, wenn das hergestellte Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist (§ 633 BGB). Bei der Beurteilung wird zwischen unerheblichen und erheblichen Mängeln unterschieden. Erhebliche Mängel beeinträchtigen den Gebrauchswert wesentlich oder verursachen Beseitigungskosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Werklohn stehen.
Beispiel: Die Kellerüberdachung hatte erhebliche Mängel, die ihre Funktionalität beeinträchtigten und deren Beseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht hätte.
Nachbesserung
Die Nachbesserung ist ein Recht des Werkunternehmers, einen mangelhaften Zustand durch Reparatur oder Neuherstellung zu beheben, bevor weitergehende Ansprüche des Bestellers (wie Rücktritt oder Minderung) geltend gemacht werden können. Gemäß § 635 BGB muss dem Unternehmer in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt werden. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar ist.
Beispiel: Vor ihrem Rücktritt hatte die Hausbesitzerin dem Handwerksunternehmen eine Frist gesetzt, um die Mängel an der Kellerüberdachung zu beseitigen, was jedoch nicht erfolgte.
Mängelrüge
Die Mängelrüge ist die Mitteilung des Bestellers an den Werkunternehmer über festgestellte Mängel am Werk. Sie sollte möglichst konkret und nachweisbar erfolgen, idealerweise schriftlich. Im Werkvertragsrecht ist die Mängelrüge Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen und sollte die Art und den Umfang der Mängel präzise beschreiben.
Beispiel: Die Klägerin dokumentierte die Mängel an der Kellerüberdachung detailliert und teilte diese dem Handwerksunternehmen mit einem eindeutigen Hinweis auf die erforderlichen Nachbesserungen mit.
Schadensersatz im Werkvertragsrecht
Schadensersatz im Werkvertragsrecht kann neben oder anstelle der Nacherfüllung verlangt werden, wenn der Werkunternehmer seine Pflichten schuldhaft verletzt hat (§§ 280, 281 BGB). Er umfasst sowohl den unmittelbaren Schaden am Werk selbst als auch Folgeschäden an anderen Rechtsgütern. Voraussetzung ist in der Regel eine erfolglose Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und ein Verschulden des Unternehmers.
Beispiel: Die Klägerin erhielt Schadensersatz für die Kosten der mangelhaften Überdachung und für die durch den Mangel verursachten Schäden an ihrer Immobilie.
Wichtige Rechtsgrundlagen
§§ 631 ff. BGB (Werkvertragsrecht): Diese Vorschriften regeln den Werkvertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Wichtig ist, dass das Werk frei von Sachmängeln sein muss. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zwischen der Klägerin und der Beklagten wurde ein Werkvertrag über die Errichtung einer Kellerüberdachung geschlossen. Die Klägerin rügt Mängel an dieser Überdachung, was die Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts und insbesondere der Mängelgewährleistung auslöst.
§§ 634 Nr. 3, 437 Nr. 2 BGB (Rücktritt vom Werkvertrag): Bei Mängeln des Werkes hat der Besteller unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dies setzt in der Regel voraus, dass dem Unternehmer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde und der Mangel nicht unerheblich ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Gericht musste prüfen, ob die Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt vorliegen, um über den Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns entscheiden zu können.
§ 323 BGB (Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung): Diese Vorschrift regelt allgemein den Rücktritt vom Vertrag, wenn eine Vertragspartei ihre Leistungspflicht nicht vertragsgemäß erbringt. Sie ist auch im Werkvertragsrecht relevant und setzt ebenfalls eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Rücktritt der Klägerin basiert auf der Annahme, dass die Beklagte ihre Leistung (die Errichtung einer mangelfreien Kellerüberdachung) nicht vertragsgemäß erbracht hat. § 323 BGB bildet die allgemeine Grundlage für ihren Rücktrittsanspruch im Kontext des Werkvertrages.
§ 346 Abs. 1 BGB (Rechtsfolgen des Rücktritts): Im Falle des Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Dies bedeutet, dass der Besteller den mangelhaften Werkgegenstand zurückgeben muss und der Unternehmer im Gegenzug den bereits erhaltenen Werklohn zurückzahlen muss. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat die Beklagte zur Rückzahlung des bereits geleisteten Werklohns (3.600 €) verurteilt, Zug um Zug gegen den Rückbau der Kellerüberdachung durch die Klägerin. Dies entspricht den Rechtsfolgen des Rücktritts nach § 346 Abs. 1 BGB.
§ 632 BGB (Vergütung beim Werkvertrag): Grundsätzlich hat der Unternehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, sobald das Werk abgenommen wurde. Dieser Anspruch kann jedoch durch Mängel des Werkes und daraus resultierende Rechte des Bestellers, wie z.B. den Rücktritt, beeinträchtigt werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hatte ursprünglich einen Anspruch auf den vollen Werklohn. Durch den Rücktritt der Klägerin und die gerichtliche Bestätigung des Rücktritts entfällt jedoch der Anspruch der Beklagten auf den restlichen Werklohn, und sie muss den bereits erhaltenen Teil zurückzahlen.
Das vorliegende Urteil
OLG Celle – Az.: 14 U 173/24 – Urteil vom 28.02.2025
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