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Mängelrechte bei Dachdeckerarbeiten: Wer zahlt für Mängel und Reparaturen?

20.000 Euro extra verlangt, der Dachdecker kündigt – und der Neubau schimmelt. Die Mängelbeseitigung kostet 38.000 Euro. Ob der Handwerker, der selbst den Vertrag beendete, dafür haften muss, entschied nun das Landgericht Aachen.
Defekte Abdichtung an einer Dachkante mit loser Bitumenbahn und feuchter Dämmung auf einer Baustelle bei Regen.
Handwerksfehler am Dach führen oft zu hohen Schadensersatzforderungen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 O 127/18

Das Wichtigste im Überblick

Ein Dachdecker muss für mangelhafte Arbeiten hohen Schadensersatz zahlen, da er Sicherheitsleistungen unbegründet forderte.
  • Das Gericht sprach der Kundin über 50.000 Euro für Baumängel und Folgeschäden zu.
  • Die Dacharbeiten an Abdichtung und Dämmung waren fehlerhaft und verursachten Schimmelbildung.
  • Der Handwerker forderte eine überhöhte Sicherheit und stellte die Arbeiten daraufhin unberechtigt ein.
  • Die Kundin muss sich jedoch Planungsfehler ihres Architekten bei einigen Mängeln anteilig anrechnen lassen.
  • Betroffene können bei mangelhafter Leistung Vorschuss für Reparaturen sowie Ersatz für Mietausfälle verlangen.

  • Gericht: Landgericht Aachen
  • Datum: 06.11.2023
  • Aktenzeichen: 7 O 127/18
  • Verfahren: Klage auf Schadensersatz und Widerklage auf Werklohn
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Baurecht
  • Relevant für: Bauherren, Dachdeckerbetriebe, Architekten

Wann haften Dachdecker für Schimmel und Undichtigkeiten?

Ein Werkvertrag nach § 631 BGB verpflichtet zur mangelfreien Erstellung des Werks. Ein Mangel liegt gemäß § 633 Abs. 2 BGB vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber Rechte aus § 634 Nr. 2 und Nr. 4 BGB zu.

Das Landgericht Aachen gab einer Bauherrin in einem Rechtsstreit um fehlerhafte Handwerksleistungen unter dem Aktenzeichen 7 O 127/18 überwiegend recht und wies die Widerklage fast vollständig ab. Eine Widerklage ist der rechtliche Gegenangriff des Handwerkers, der im selben Prozess seinerseits Forderungen gegen den Bauherrn geltend macht. An einem Neubau in G. stellten Gutachter zahlreiche Mängel an den Abdichtungen, der Attika (einer wandartigen Erhöhung am Dachrand), den Balkonen und den sogenannten Sekuranten (Anschlagpunkte für die Absturzsicherung) fest. Zudem führte eine mangelhafte Dämmung in der Wohnung Nummer 7 zu Schimmelbildung. Das Gericht kam nach der Vernehmung von Zeugen und der Auswertung von Sachverständigengutachten zu dem Schluss, dass die Arbeiten des beauftragten Dachdeckerunternehmens nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden. Das bedeutet konkret: Die Arbeiten entsprachen nicht dem handwerklichen Standard, den ein Fachmann als sicher und bewährt voraussetzen muss.

Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie jeden Mangel an Abdichtungen oder Dämmungen sofort mit detaillierten Fotos und ziehen Sie bei Schimmelbildung umgehend Zeugen hinzu. Ohne diese zeitnahe Beweissicherung riskieren Sie, dass Sie die Ursache des Schadens später vor Gericht nicht mehr zweifelsfrei dem Handwerker zuordnen können.

Infografik: Gegenüberstellung der Rechte und Pflichten bei einer Sicherheitsforderung nach § 650f BGB, inklusive Hinweisen zur VOB/B-Einbeziehung und Architektenfehlern.
Überhöhte Sicherheitsforderung? Bauherr darf ablehnen

Redaktionelle Leitsätze

  1. Verlangt ein Werkunternehmer eine Sicherheitsleistung nach § 650f BGB, ohne auf Nachfrage des Auftraggebers die Zusammensetzung der geforderten Summe nachvollziehbar darzulegen, ist das Sicherheitsverlangen als überhöht und intransparent anzusehen; der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, die Sicherheit zu verweigern, ohne die Rechtsfolgen einer unterlassenen Sicherheitsleistung hinnehmen zu müssen.
  2. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) wird nicht wirksam Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber als erstmaliger Bauherr das Regelwerk nicht kennt und ihm der Text bei Vertragsschluss nicht zur Verfügung gestellt wurde; ein bloßer Verweis in der Auftragsbestätigung genügt hierfür nicht.
  3. Planungsfehler eines vom Auftraggeber beauftragten Architekten muss sich der Auftraggeber gegenüber dem ausführenden Werkunternehmer als Mitverschulden seines Erfüllungsgehilfen nach §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen, was zu einer entsprechenden Kürzung des Schadensersatzanspruchs führen kann.

Wann zahlt der Dachdecker 38.000 Euro Mängelbeseitigungskosten?

Der Auftraggeber kann gemäß § 637 Abs. 3 BGB einen Vorschuss für die Mängelbeseitigung verlangen. Schadensersatzansprüche ergeben sich aus den §§ 280, 281 BGB. Die Schätzung der Kosten kann unter Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen erfolgen.

Für die Beseitigung der festgestellten Schäden verurteilte das Gericht den Handwerksbetrieb zur Zahlung von 38.821,37 EUR brutto an die Bauherrin. Bei der Berechnung dieser Summe berücksichtigte die Kammer eine geschätzte Kostensteigerung von etwa zehn Prozent. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass das Unternehmen verpflichtet ist, der Auftraggeberin alle Mietausfall- und Mietminderungsschäden zu ersetzen, die durch die notwendigen Reparaturmaßnahmen entstehen. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 865,00 EUR sowie weitere Schadensersatzbeträge für die Erneuerung des Vollanstrichs in der schimmelbefallenen Wohnung sprach das Gericht der Bauherrin zu, da der Betrieb der Ursache nicht entgegengetreten war.

Warum Forderungen für das Vordach scheiterten

Forderungen für die Reparatur eines Vordachs und eine Arbeitsbühne wies das Gericht hingegen ab. Hier konnte nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen werden, dass der Betrieb die Arbeiten am Vordach mangelhaft ausgeführt hatte. Wegen Nacharbeiten durch Dritte und unergiebiger Beweise fehlte die Grundlage für diesen Anspruch. Einen separaten Antrag der Bauherrin auf Feststellung, dass auch die den Vorschuss übersteigenden tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten zu erstatten seien, wies das Gericht mangels Feststellungsinteresses ab. Ein Feststellungsantrag dient dazu, eine rechtliche Verpflichtung dem Grunde nach gerichtlich zu klären, bevor die genaue Schadenshöhe feststeht; ein Interesse daran fehlt jedoch, wenn der Punkt bereits anderweitig abgedeckt ist. Dieser Aspekt war bereits durch einen anderen umfassenden Feststellungsantrag zu den weiteren Aufwendungen abgedeckt.

Wichtiger Warnhinweis: Beauftragen Sie niemals eine Drittfirma mit der Reparatur, bevor Sie ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt haben oder der Mangel vom ursprünglichen Betrieb anerkannt wurde. Wie der Fall des Vordachs zeigt, verlieren Sie Ihren gesamten Erstattungsanspruch, wenn die Beweisgrundlage durch die Nachbesserung Dritter vernichtet wird.

Wann ist ein Sicherheitsverlangen des Handwerkers unberechtigt?

Ein Werkunternehmer kann eine Sicherheitsleistung für seine Forderungen verlangen. Das bedeutet konkret: Er darf eine Absicherung – meist in Form einer Bankbürgschaft – fordern, um sicherzustellen, dass er sein Geld am Ende auch erhält. Die Forderung muss in ihrer Höhe für den Auftraggeber nachvollziehbar und begründet sein. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers besteht nicht, wenn das Sicherheitsverlangen unberechtigt oder überhöht ist.

Wie sich ein überzogenes Sicherheitsverlangen auswirkt, zeigte sich in der Auseinandersetzung um die offenen Rechnungen. Das Dachdeckerunternehmen verlangte von der Bauherrin eine Sicherheit in Höhe von 20.000,00 EUR, weigerte sich jedoch auf Nachfrage, die Zusammensetzung dieser Summe nachvollziehbar zu erläutern. Daraufhin bot die Auftraggeberin per E-Mail eine Teilsicherheit von 3.500,00 EUR an, was der Betrieb ablehnte, die Arbeiten einstellte und den Vertrag kündigte. Das Gericht entschied, dass die Bauherrin die Sicherheit berechtigterweise verweigern durfte, da die geforderte Höhe für sie völlig intransparent war. Folglich stand dem Unternehmen auch kein Leistungsverweigerungsrecht zu.

Ist das Sicherungsverlangen des Unternehmers unverhältnismäßig überhöht, so dass es dem Besteller nur mit einem unzumutbaren Aufwand möglich ist, eine angemessene Sicherheit zu ermitteln, ist der Besteller nicht verpflichtet, zur Vermeidung der Rechtsfolgen einer unterlassenen Stellung der Sicherheit eine angemessene Sicherheit anzubieten. – so das Landgericht Aachen

Praxis-Hinweis: Transparenz der Sicherheitsleistung

Der entscheidende Hebel für die berechtigte Verweigerung war die fehlende Aufschlüsselung der geforderten Summe. Wenn ein Handwerksbetrieb eine Sicherheit verlangt, muss er auf Nachfrage genau darlegen, wie sich der Betrag aus offenen Rechnungen und noch ausstehenden Leistungen zusammensetzt. Pauschale Forderungen ohne nachvollziehbare Herleitung müssen Sie nicht akzeptieren.

Warum kürzt ein Architektenfehler den Schadensersatz um 50%?

Planungsfehler des Architekten muss sich der Bauherr gemäß §§ 254, 278 BGB als Mitverschulden anrechnen lassen. Dies kann zu einer hälftigen Teilung der Haftung zwischen Bauherr und Werkunternehmer führen. Ein Erfüllungsgehilfe ist dabei jede Person, die der Bauherr zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzt – wie hier den Architekten, für dessen Fehler der Bauherr gegenüber dem Handwerker rechtlich einstehen muss.

Bei der Bewertung der mangelhaften Abdichtung an der Aufzugsüberfahrt des Neubaus reduzierte das Landgericht Aachen die Haftungsquote auf 50 Prozent. Der Grund hierfür war ein Planungsfehler des von der Bauherrin beauftragten Architekten. Die Auftraggeberin musste sich dieses Verschulden ihres Erfüllungsgehilfen rechtlich zurechnen lassen, weshalb sie die Kosten für diesen spezifischen Mangel zur Hälfte selbst tragen muss. Auch bei dem mangelhaften Entwässerungssystem nahm das Gericht eine Einschränkung der Ersatzpflicht vor.

Den Bauherrn trifft bei der Verursachung des Schadens ein Mitverschulden, da er sich als Bauherr gem. §§ 254, 278 BGB das planerische Fehlverhalten seines Architekten als seines Erfüllungsgehilfen anrechnen lassen muss. – so das Landgericht Aachen

Praxis-Hürde: Planungsfehler des Architekten

Das Urteil verdeutlicht eine häufige Haftungsfalle: Da der Architekt als Ihr Erfüllungsgehilfe gilt, wird Ihnen sein Planungsfehler rechtlich als eigenes Mitverschulden angerechnet. Selbst wenn der Handwerker mangelhaft arbeitet, reduziert sich Ihr Anspruch oft massiv (hier um 50 Prozent), wenn die technische Grundlage bereits fehlerhaft geplant war.

Warum scheitert die VOB-Einbeziehung bei privaten Bauherren?

Durch die Kündigung entsteht ein Abrechnungs- und Abwicklungsverhältnis zwischen den Parteien. Das bedeutet: Der Vertrag wird nicht mehr fortgesetzt, sondern es wird nur noch bilanziert, welche Leistungen erbracht wurden und welche gegenseitigen Ansprüche noch bestehen. Die Geltendmachung von Mängelrechten wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. Die Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) setzt bei privaten Erst-Bauherren voraus, dass diese das Regelwerk tatsächlich kennen.

Bei der finalen Abrechnung des Bauprojekts stellte das Gericht zunächst fest, dass die VOB nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde, da der bloße Verweis in der Auftragsbestätigung für die erstmalige Bauherrin nicht ausreichte. Auf die Widerklage des Handwerksbetriebs hin prüfte das Gericht die offenen Vergütungsansprüche. Das Unternehmen forderte unter anderem 32.811,66 EUR netto für nicht erbrachte Leistungen, was das Gericht jedoch abwies, da der Betrieb den Vertrag ohne berechtigten Grund wegen der verweigerten Sicherheit gekündigt hatte.

Die VOB wurde nicht wirksam zwischen den Parteien vereinbart. […] Dies ist jedoch nur ausreichend, wenn dem Bauherrn die VOB vertraut ist. […] Der Klägerin ist die VOB nicht vertraut, da es sich um ihr erstes Bauprojekt handelt. – so das Landgericht Aachen

Praxis-Hinweis: VOB-Einbeziehung bei Privatkunden

Der Hebel für die Unwirksamkeit der VOB war hier der Status als erstmalige Bauherrin. Ein bloßer Verweis auf das Regelwerk in der Auftragsbestätigung reicht bei Privatpersonen ohne Bauerfahrung nicht aus. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Ihnen der Text tatsächlich vorliegt, andernfalls gelten die für Verbraucher oft vorteilhafteren gesetzlichen Regelungen des BGB.

Streit um die abgerechneten Arbeitsstunden

Der Handwerksbetrieb argumentierte, die in der Auftragsbestätigung genannten 100 Stunden seien nur exemplarisch gewesen und das reale Auftragsvolumen habe bei 134.000,00 EUR gelegen. Für die Fertigstellung seien 807 Stunden erforderlich gewesen. Das Gericht legte die Auftragsbestätigung nach den §§ 133, 157 BGB aus und bestätigte, dass die Stundenangaben lediglich eine vorläufige Einschätzung darstellten und kein Festpreis vereinbart war. Dennoch erkannte die Kammer nur die tatsächlich nachgewiesenen 166,5 Facharbeitsstunden sowie das gelieferte Kleinmaterial an. Daraus ergab sich ein Werklohn von 12.296,21 EUR. Da die Bauherrin bereits 10.599,81 EUR gezahlt hatte, verblieb lediglich ein Restanspruch von 1.696,40 EUR, den die Auftraggeberin an das Unternehmen zahlen muss. Zinsen auf diese Widerklage lehnte das Gericht ab, da das berechtigte Zurückbehaltungsrecht der Bauherrin einer Verzinsung entgegenstand. Ein Zurückbehaltungsrecht erlaubt es dem Auftraggeber, fällige Zahlungen vorerst einzubehalten, solange der Handwerker seine eigenen Pflichten – wie etwa die Mängelbeseitigung – noch nicht erfüllt hat.

Fazit: So wehren Bauherren überzogene Forderungen ab

Die Entscheidung des Landgerichts Aachen stärkt die Position privater Bauherren gegenüber intransparenten Forderungen und unberechtigten Vertragskündigungen durch Handwerksbetriebe. Da es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt, entfaltet es zwar keine allgemeine Bindungswirkung, dient aber als wichtige Argumentationshilfe, um pauschale Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB zurückzuweisen. In der Praxis müssen Sie jedoch beachten, dass Planungsfehler Ihres Architekten Ihre Ansprüche massiv kürzen können – lassen Sie daher bei Mängeln stets auch die technische Planung durch einen Sachverständigen prüfen, um Ihr Kostenrisiko realistisch einzuschätzen.

Checkliste: Richtiges Verhalten bei Dachmängeln

Prüfen Sie bei Mängeln am Bau sofort, ob die VOB/B wirksam in Ihren Vertrag einbezogen wurde, indem Ihnen der Text bei Vertragsschluss ausgehändigt wurde. Falls ein Handwerker eine Sicherheitsleistung verlangt, fordern Sie schriftlich eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Summe an. Leisten Sie keine Zahlungen auf pauschale Forderungen, da Sie sonst Ihr Recht auf Leistungsverweigerung verlieren und bei einer unberechtigten Kündigung durch den Handwerker schlechter gestellt sind.


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Experten Kommentar

Sobald Wasser durch die Decke tropft, beginnt auf der Baustelle das große Fingerzeigen. Der Dachdecker schiebt die Schuld reflexartig auf eine fehlerhafte Planung, während der Architekt auf eine schlampige Ausführung pocht. Als Bauherr sitzt man in diesem zermürbenden Kreuzfeuer oft monatelang fest, während der Schaden am Gebäude immer größer wird.

In so einer verfahrenen Situation sollte man niemals nur einen der beiden Beteiligten isoliert ins Visier nehmen. Wer hier den Falschen verklagt, verliert am Ende den Prozess und bleibt auf den Kosten sitzen. Ich rate dringend dazu, beide Parteien frühzeitig an einen Tisch zu holen oder sich prozessual über eine Streitverkündung abzusichern.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf der Dachdecker die Arbeit einstellen, wenn ich eine intransparente Sicherheitsleistung verweigere?

NEIN. Ein Dachdecker darf die Arbeit nicht einstellen, wenn sein Sicherheitsverlangen intransparent oder unverhältnismäßig hoch ist und er die Zusammensetzung der Summe trotz Aufforderung nicht detailliert erläutert. Ohne eine nachvollziehbare Begründung der Forderungshöhe entsteht kein rechtmäßiges Leistungsverweigerungsrecht für den Handwerker.

Gemäß § 650f BGB kann ein Unternehmer zwar eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung verlangen, doch muss dieser Anspruch für den Besteller stets prüfbar und begründet sein. Verlangt der Betrieb eine pauschale Summe ohne Aufschlüsselung in bereits erbrachte Leistungen und noch ausstehende Arbeiten, ist dieses Verlangen rechtlich unwirksam. In einem solchen Fall darf der Auftraggeber die Zahlung oder Bürgschaft verweigern, ohne dass der Handwerker die Baustelle rechtmäßig stilllegen oder den Vertrag kündigen darf. Eine unberechtigte Arbeitseinstellung stellt eine Vertragspflichtverletzung dar, die den Handwerker sogar schadensersatzpflichtig machen kann, sofern dadurch Verzögerungen oder Folgeschäden am Bauwerk entstehen.


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Verringert sich mein Schadensersatzanspruch, wenn mein Architekt die Dacharbeiten fehlerhaft geplant hat?

JA, Ihr Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Handwerker kann sich erheblich reduzieren, wenn ein Planungsfehler Ihres Architekten den Mangel am Dach mitverursacht hat. In der Rechtspraxis führt ein solches Mitverschulden oft zu einer hälftigen Teilung der Haftung zwischen dem Bauherrn und dem Dachdeckerbetrieb.

Der Architekt wird rechtlich als Ihr Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB betrachtet, da er in Ihrem Pflichtenkreis die technische Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens übernimmt. Wenn dieser Fachmann eine fehlerhafte Ausführungsplanung erstellt, wird Ihnen dieses Versäumnis als eigenes Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB gegenüber dem Handwerker angerechnet. Der ausführende Dachdecker haftet dann nur noch für seinen Anteil an der mangelhaften Ausführung, während Sie den planungsbedingten Anteil des Schadens selbst tragen müssen. Dies führt in der Praxis häufig zu einer hälftigen Teilung der Haftung zwischen den beteiligten Parteien.

Eine Kürzung kann jedoch geringer ausfallen, wenn der Handwerker seine Prüf- und Hinweispflicht verletzt hat, indem er den offensichtlichen Planungsfehler des Architekten nicht rechtzeitig schriftlich beanstandete. In solchen Konstellationen verschiebt sich die Haftungsquote wieder zu Lasten des Handwerkers, da von einem Fachbetrieb die Erkennung technischer Fehlplanungen erwartet wird.


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Ist die VOB/B wirksam vereinbart, wenn ich als Privatperson nur einen Verweis erhielt?

NEIN, für private Erst-Bauherren reicht ein bloßer Verweis auf die VOB/B in der Auftragsbestätigung rechtlich nicht aus. Damit das Regelwerk wirksam Vertragsbestandteil wird, muss Ihnen der vollständige Text der VOB/B bei Vertragsschluss tatsächlich ausgehändigt worden sein. Ohne diese physische Übergabe gelten für Ihr Bauvorhaben stattdessen die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern stellt Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die aktiv in den Bauvertrag einbezogen werden müssen. Da dieses Regelwerk viele Abweichungen vom gesetzlichen Leitbild enthält, stellt die Rechtsprechung zum Schutz von Verbrauchern besonders hohe Anforderungen an die Transparenz. Ein einfacher Hinweis auf die Geltung genügt bei Privatpersonen ohne Bauerfahrung nicht, da von ihnen nicht erwartet werden kann, dass sie sich die komplexen Bestimmungen selbstständig beschaffen. Wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht nicht durch die tatsächliche Übergabe des Textes nachkommt, scheitert die Einbeziehung der VOB/B vollständig. In diesem Fall profitieren Sie von den meist verbraucherfreundlicheren Vorschriften des BGB, insbesondere bei den Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie als gewerblicher Auftraggeber handeln oder bereits über umfangreiche Erfahrung im Baurecht verfügen. In diesen Fällen wird eine Kenntnis der VOB/B rechtlich vorausgesetzt, sodass ein bloßer Verweis für eine wirksame Vereinbarung ausreichen kann.


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Verliere ich meinen Erstattungsanspruch, wenn ich eine Drittfirma vor der Beweissicherung beauftrage?

JA. Sie riskieren Ihren gesamten Erstattungsanspruch, wenn Sie eine Drittfirma mit der Reparatur beauftragen, bevor der Mangel gerichtlich oder durch einen Gutachter zweifelsfrei dokumentiert wurde. Durch die vorzeitige Nachbesserung wird die ursprüngliche Beweisgrundlage vernichtet, was eine spätere Zuordnung der Mängel zum Erstunternehmer rechtlich unmöglich macht.

Im deutschen Werkvertragsrecht trägt grundsätzlich der Auftraggeber die volle Beweislast dafür, dass die Leistung des Handwerkers zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft im Sinne des § 633 BGB war. Sobald ein Drittunternehmen mit der Mängelbeseitigung beginnt, verändert sich der bauliche Zustand derart massiv, dass ein Sachverständiger die ursprüngliche Schadensursache nicht mehr zweifelsfrei dem ersten Betrieb zuordnen kann. Ohne eine rechtssichere Dokumentation des Ist-Zustandes fehlt es in einem späteren Prozess an der notwendigen Grundlage, um Schadensersatzansprüche gemäß den §§ 280, 281 BGB erfolgreich gegen den Verursacher durchzusetzen. Gerichte weisen Forderungen regelmäßig ab, wenn durch die eigenmächtige Nachbesserung eine Beweisvereitelung eintritt, da der ursprüngliche Pfusch nach den Arbeiten Dritter technisch nicht mehr objektiv nachweisbar ist.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn der ursprüngliche Handwerker den Mangel bereits schriftlich anerkannt hat oder wenn akute Gefahr im Verzug eine sofortige Notmaßnahme zur Vermeidung massiver Folgeschäden zwingend erforderlich macht. Selbst in diesen extremen Eilfällen sollten Sie den Zustand vorab durch aussagekräftige Fotos, Videos und unbeteiligte Zeugen sichern, um das Risiko eines vollständigen Anspruchsverlustes zumindest teilweise zu minimieren.


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Haftet der Dachdecker auch für Mietausfälle, die während der notwendigen Reparaturarbeiten entstehen?

JA. Der Dachdecker ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen sämtliche Mietausfall- und Mietminderungsschäden zu ersetzen, die als direkte Folge der Mängel oder der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen entstehen. Dieser Anspruch umfasst alle finanziellen Einbußen, die adäquat kausal auf die mangelhafte Werkleistung zurückzuführen sind und über die reinen Kosten der Mängelbeseitigung hinausgehen.

Die rechtliche Grundlage für diesen umfassenden Schadensersatz ergibt sich aus den §§ 634 Nr. 4 und 280 Abs. 1 BGB, da der Handwerker für schuldhaft verursachte Mangelfolgeschäden einstehen muss. Da das Gesetz den Geschädigten so stellen will, wie er ohne den Mangel stünde, gehören auch entgangene Mieteinnahmen oder berechtigte Mietminderungen der Bewohner zum erstattungsfähigen Schaden. Voraussetzung für die Haftung ist jedoch, dass der Dachdecker die Ursache des Schadens zu vertreten hat und die Unbewohnbarkeit der Räume eine notwendige Folge der Reparatur darstellt. Sie sollten daher jede Mietminderung Ihrer Mieter sowie die Korrespondenz darüber lückenlos dokumentieren, um die Höhe des Schadens im Streitfall zweifelsfrei nachweisen zu können.

Eine Einschränkung der Haftung erfolgt jedoch dann, wenn Sie ein Mitverschulden nach § 254 BGB trifft, etwa durch Planungsfehler Ihres Architekten oder eine verzögerte Schadensmeldung. In solchen Fällen kann der Anspruch auf Ersatz des Mietausfalls anteilig gekürzt werden oder sogar vollständig entfallen.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


LG Aachen – Az.: 7 O 127/18 – Urteil vom 06.11.2023




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