Vereinbart ein Auftraggeber mit einem Handwerker, dass ein Auftrag „schwarz“ ohne Rechnung abgerechnet werden soll, so kann der Handwerker für seine erbrachten Werkleistungen vom Auftraggeber keine Bezahlung verlangen, da sowohl der Auftraggeber als auch der Handwerker bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen haben. Der gesamte Werkvertrag ist damit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, so dass ein vertraglicher Werklohnanspruch des Handwerkers gegenüber dem Auftraggeber nicht gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 6/13). Dies gilt auch für die Fälle, in denen nur ein Teil des Auftrages „schwarz“ abgerechnet wird und der übrige Auftrag über eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet wird.
Dem Handwerker steht gegenüber dem Auftraggeber auch kein Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung des Auftraggebers zu, die darin besteht, dass er die Werkleistung erhalten hat. Zwar kann ein Handwerker, der aufgrund eines nichtigen Vertrags Leistungen erbracht hat, von dem Auftraggeber grundsätzlich die Herausgabe dieser Leistungen, und wenn dies nicht möglich ist, Wertersatz verlangen. Dies gilt jedoch gemäß § 817 Satz 2 BGB nicht, wenn der Handwerker mit seiner Leistung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Der Handwerker kann somit in den Schwarzarbeitsfällen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend machen (BGH, Urteil vom 10.04.2014, Az.: VII ZR 241/13).
Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Kotz in Kreuztal bin ich, Hans Jürgen Kotz, stolz darauf, meinen Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht und Baurecht zur Seite zu stehen. Seit der Gründung der Kanzlei Kotz am 15. November 1983 habe ich mir einen herausragenden Ruf erarbeitet, indem ich meine tiefe Leidenschaft für das Recht und mein umfassendes Fachwissen unter anderem im Baurecht mit einem unermüdlichen Einsatz für meine Mandanten verbinde. Vertrauen Sie auf meine Expertise und mein Engagement, um Ihre rechtlichen Belange bestmöglich zu vertreten und gemeinsam erfolgreiche Lösungen zu finden […] mehr über Rechtsanwalt und Fachanwalt Hans Jürgen Kotz.
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.
Unsere Hilfe im Baurecht
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Baurecht. Von der Baugenehmigung über Leistungsverzögerungen bis hin zu Baumängel.
ÜbersichtDer Meisterbrief ist zwingend erforderlich, es gibt aber auch AusnahmenÜberblick über das HandwerksrechtDie Bedeutung des Meisterbriefs im deutschen HandwerkssystemBedeutung von Ausübungsberechtigung und AusnahmebewilligungKontext und Relevanz für Handwerker ohne MeisterbriefAusübungsberechtigung nach § 7b HwOHerausforderungen und häufige Probleme bei der BeantragungRolle eines spezialisierten Rechtsanwalts bei der AntragstellungAusnahmebewilligung nach § 8 HwODefinition und Grundlagen der AusnahmebewilligungVoraussetzungen und Kriterien für die AusnahmebewilligungProzess und […]
Was genau ist ein Verbraucherbauvertrag Zu Beginn des Jahres 2018 wurde das sogenannte neue Bauvertragsrecht ins Leben gerufen. Der Fokus des neuen Gesetzes lag darauf, dass ein verbesserter Verbraucherschutz durch den Gesetzgeber in den Vordergrund gerückt werden konnte, weshalb auch der Verbraucherbauvertrag aus der Taufe gehoben wurde. Die Folgen für Unternehmen, welche künftig für den […]
Eigenleistung im Hausbau – Welche Regeln gelten für Bauherren und Helfer Der Umstand, dass die sogenannte Schwarzarbeit in Deutschland gegen das Gesetz verstößt, ist sicherlich jedem erwachsenen Menschen bekannt. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers „unter der Hand“, welcher dann keinerlei Rechnung ausstellt und dementsprechend auch keine steuerliche Abgabe auf sein Erwerbseinkommen abführt, wird jedoch landläufig als […]
Telefon: 02732 791079 (Tel. Auskünfte sind unverbindlich!) Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen: info@ra-kotz.de ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr Freitags von 8-16 Uhr
Individuelle Terminvereinbarung: Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich. Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.
Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.