Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Der Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein: Streit um Werklohn und Kostenvorschussanspruch im Baurecht
- Die Ausgangslage: Bauvertrag und Streitigkeiten um Bauleistungen
- Kern des Streits: Mängel an Betonflächen und der Kostenvorschussanspruch nach § 637 BGB
- Das Urteil des Oberlandesgerichts: Abweisung von Klage und Widerklage
- Detaillierte Entscheidungsgründe: Warum kein Anspruch auf Kostenvorschuss bestand
- Konsequenzen des Urteils: Keine Vorfinanzierung der Baukosten durch Kostenvorschuss
- Bedeutung des Urteils für Bauherren und Werkvertragsrecht
- Hinweise für die Praxis: So handeln Sie richtig bei Baumängeln
- Die Kosten des Rechtsstreits und die Bedeutung der Beweisführung
- Vorläufige Vollstreckbarkeit und Sicherheitsleistung
- Schlussfolgerung: Sorgfalt und Expertise sind entscheidend
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
- Datum: 24.07.2024
- Aktenzeichen: 12 U 75/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Bau- und Werkvertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Fordert aus einem Werkvertrag zur Errichtung von Betonflächen und eines Eingangspodestes einen Werklohn in Höhe von 13.970,79 € auf Basis der Schlussrechnung vom 07.09.2019; ihre Ansprüche waren im Landgericht Itzehoe anerkannt worden.
- Beklagter: Eigentümer des Hausgrundstücks in Westerdeichstrich, gegen den der Werklohnanspruch erhoben wurde und der mit Berufung die Aufhebung des früheren Urteils anstrebte.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Es bestand ein Streit um Werklohn und Vorschuss zur Mangelbeseitigung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, bei dem Betonflächen und ein Eingangspodest im Garten des Beklagten errichtet wurden.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der vertraglich begründete Werklohnanspruch – gestützt auf die Schlussrechnung vom 07.09.2019 – sowie eventuelle Vorschussansprüche zur Mangelbeseitigung tatsächlich zustehen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage der Klägerin und die Widerklage wurden jeweils abgewiesen; die Kosten des Rechtsstreits werden zu einem Drittel von der Klägerin und zu zwei Dritteln vom Beklagten getragen; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei beide Parteien durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % ihrer Forderung die Vollstreckung abwenden können; der Streitwert wird auf 44.670,79 € festgesetzt.
- Folgen: Das Urteil weist die werkvertraglich begründeten Zahlungsansprüche der Klägerin zurück und verpflichtet die Parteien zur geteilten Kostentragung; zugleich wird mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit und den vorgesehenen Sicherheitenregelungen eine unmittelbare finanzielle Wirkung erzielt.
Der Fall vor Gericht
Der Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein: Streit um Werklohn und Kostenvorschussanspruch im Baurecht

Dieser Artikel beleuchtet ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 12 U 75/23) vom 24. Juli 2024, in dem es um einen Streit zwischen einem Auftragnehmer (Kläger) und einem Bauherrn (Beklagter) über Werklohn und einen Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung ging. Der Fokus des Rechtsstreits lag auf der Herstellung von Betonflächen im Garten des Beklagten.
Die Ausgangslage: Bauvertrag und Streitigkeiten um Bauleistungen
Die Parteien hatten einen Bauvertrag über die Erstellung von Betonflächen auf dem Grundstück des Beklagten geschlossen. Im Laufe der Arbeiten kam es jedoch zu Differenzen, die letztendlich zu einem Rechtsstreit führten. Der Kläger forderte ausstehenden Werklohn, während der Beklagte Mängel an den erbrachten Leistungen rügte und einen Kostenvorschuss für deren Beseitigung geltend machte. Das Landgericht Itzehoe hatte zuvor ein Urteil gefällt, gegen das der Beklagte Berufung einlegte.
Kern des Streits: Mängel an Betonflächen und der Kostenvorschussanspruch nach § 637 BGB
Der zentrale Streitpunkt in diesem Fall war, ob die erstellten Betonflächen mangelhaft waren und ob dem Beklagten ein Anspruch auf Kostenvorschuss gemäß § 637 Abs. 1 BGB zur Beseitigung dieser Mängel zustand. Der Beklagte argumentierte, dass die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden und Mängel aufwiesen, die eine Nachbesserung erforderlich machten. Der Kläger bestritt dies und bestand auf der Zahlung des ausstehenden Werklohns.
Das Urteil des Oberlandesgerichts: Abweisung von Klage und Widerklage
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein änderte das Urteil des Landgerichts Itzehoe teilweise ab und wies sowohl die Klage des Auftragnehmers (auf Zahlung des Werklohns) als auch die Widerklage des Bauherrn (auf Zahlung eines Kostenvorschusses) ab. Die Begründung des Gerichts wird im Folgenden detaillierter erläutert. Das bedeutet, dass der Bauherr weder den Kostenvorschuss einfordern konnte, noch der Auftragnehmer seinen vollen Werklohn erhielt.
Detaillierte Entscheidungsgründe: Warum kein Anspruch auf Kostenvorschuss bestand
Obwohl der vollständige Urteilstext in diesem Artikel aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht wiedergegeben wird, lässt sich aus den vorliegenden Informationen ableiten, dass das Gericht die Voraussetzungen für einen Kostenvorschussanspruch nach § 637 BGB als nicht erfüllt ansah.
Die Voraussetzungen für einen Kostenvorschuss sind:
- Vorliegen eines Mangels: Es muss ein tatsächlicher Mangel an der Werkleistung vorliegen.
- Anspruch auf Nacherfüllung: Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) gegeben haben. Dies geschieht in der Regel durch eine formelle Mängelrüge mit Fristsetzung zur Beseitigung.
- Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung: Der Auftragnehmer muss die Nacherfüllung verweigert haben oder die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen.
Es ist anzunehmen, dass das Gericht entweder das Vorliegen eines Mangels nicht als ausreichend bewiesen ansah, oder aber, dass der Beklagte dem Kläger nicht ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hatte. Ohne Kenntnis des vollständigen Urteilstextes lässt sich dies jedoch nicht abschließend beurteilen. Der Artikel macht deutlich, dass sich Auftraggeber ihrer Pflichten des Auftraggebers bewusst sein müssen.
Konsequenzen des Urteils: Keine Vorfinanzierung der Baukosten durch Kostenvorschuss
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der korrekten Vorgehensweise bei Mängeln an Bauleistungen. Es zeigt, dass ein Anspruch auf Kostenvorschuss nicht automatisch besteht, sondern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Bauherren sollten sich daher rechtzeitig juristisch beraten lassen, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und Fehler zu vermeiden, die zur Ablehnung eines Kostenvorschussanspruchs führen könnten. Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkung auf die Baustellenfinanzierung des Bauherrn, der die Mängelbeseitigung nun selbst vorfinanzieren muss.
Bedeutung des Urteils für Bauherren und Werkvertragsrecht
Das Urteil unterstreicht die Komplexität des Werkvertragsrechts und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Für Bauherren bedeutet dies, dass sie bei Mängeln an Bauleistungen nicht automatisch einen Anspruch auf einen Kostenvorschuss haben. Stattdessen müssen sie die im BGB geregelten Schritte einhalten, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies beinhaltet in der Regel die formelle Rüge der Mängel, die Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und erst nach deren Ablauf oder Verweigerung die Geltendmachung weiterer Rechte, wie beispielsweise den Anspruch auf Kostenvorschuss.
Hinweise für die Praxis: So handeln Sie richtig bei Baumängeln
Um im Falle von Baumängeln richtig zu handeln und den Kostenvorschuss rechtliche Grundlagen entsprechend durchzusetzen, sollten Bauherren folgende Punkte beachten:
- Dokumentation: Dokumentieren Sie Mängel detailliert mit Fotos, Videos und Beschreibungen.
- Mängelrüge: Setzen Sie den Auftragnehmer schriftlich über die Mängel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist auf.
- Beweissicherung: Ziehen Sie ggf. einen Sachverständigen hinzu, um die Mängel und deren Ursachen fachkundig feststellen zu lassen.
- Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und die richtigen Schritte einzuleiten.
- Kommunikation: Suchen Sie das Gespräch mit dem Auftragnehmer, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Kosten des Rechtsstreits und die Bedeutung der Beweisführung
Das Oberlandesgericht entschied, dass die Klägerin 1/3 der Kosten des Rechtsstreits und der Beklagte 2/3 trägt. Dies verdeutlicht, wie wichtig eine fundierte Beweisführung in solchen Auseinandersetzungen ist. Wer seine Ansprüche nicht ausreichend belegen kann, riskiert, auf den Kosten des Verfahrens sitzen zu bleiben. Auch Anwaltskosten spielen hierbei eine Rolle, die bei einem verlorenen Rechtsstreit ebenfalls zu tragen sind.
Vorläufige Vollstreckbarkeit und Sicherheitsleistung
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die obsiegende Partei (in diesem Fall keine der beiden Parteien vollständig) Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten kann. Um dies zu verhindern, können beide Parteien eine Sicherheitsleistung erbringen oder den entsprechenden Betrag hinterlegen. Dies dient als Schutz für die jeweils andere Partei, falls das Urteil in einer späteren Instanz aufgehoben werden sollte.
Schlussfolgerung: Sorgfalt und Expertise sind entscheidend
Das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zeigt, dass bei Streitigkeiten im Baurecht eine sorgfältige Vorbereitung und fundierte Beweisführung unerlässlich sind. Bauherren sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und im Zweifelsfall rechtzeitig juristischen Rat einholen, um ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Andernfalls kann es passieren, dass der Anspruch auf Kostenvorschuss scheitert, was die Vorfinanzierung Baukosten erheblich belasten kann. Die Verzögerung Bauarbeiten ist ein weiterer Aspekt der bei Baumängeln nicht außer Acht gelassen werden darf.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Gericht stellt klar, dass bei Bauverträgen die genaue Art der vereinbarten Leistung (hier: Einfärbung vs. Imprägnierung von Beton) entscheidend ist. Eine ungenaue oder missverständliche Leistungsbeschreibung geht zu Lasten des ausführenden Unternehmens. Auch wenn keine förmliche Abnahme erfolgt ist, kann sich ein Abrechnungsverhältnis ergeben, wenn der Auftraggeber kein Interesse mehr an der Leistung hat. Die Schlussrechnung muss für den Auftraggeber auf den ersten Blick nachvollziehbar sein.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Bauherr müssen Sie vor Vertragsschluss genau klären, welche konkrete Ausführung Sie wünschen – lassen Sie sich die technischen Details schriftlich bestätigen. Weicht das Ergebnis von Ihrer bestellten Leistung ab, können Sie Mängelrechte geltend machen. Achten Sie darauf, dass Ihre Erwartungen im Vertrag eindeutig formuliert sind. Bei Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung haben Sie gute Chancen, Ihre Vorstellung durchzusetzen. Eine förmliche Abnahme sollten Sie nur erklären, wenn Sie mit der Ausführung zufrieden sind.
Benötigen Sie Hilfe?
Kompetente Beratung bei Streitigkeiten im Baurecht
Streitigkeiten um Werklohn und Kostenvorschussansprüche berühren häufig komplexe vertragliche und gesetzliche Fragestellungen. Besonders wenn Bauleistungen Mängel aufweisen und Unsicherheiten über Ihre vertraglichen Rechte entstehen, ist es entscheidend, den Sachverhalt präzise zu prüfen. Eine fundierte Analyse des Einzelfalls kann helfen, Klarheit zu schaffen und potenzielle Fallstricke frühzeitig zu erkennen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Bewertung Ihrer Situation. Mit sachlicher und präziser Herangehensweise erarbeiten wir eine individuelle Perspektive, um Ihre Ansprüche und Pflichten verständlich darzulegen. So können Sie mögliche Risiken besser einschätzen und sich zielgerichtet auf den weiteren Weg vorbereitet fühlen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann kann ich als Bauherr einen Kostenvorschuss verlangen?
Als Bauherr können Sie einen Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB verlangen, wenn ein Mangel am Bauwerk vorliegt und Sie diesen selbst beseitigen lassen möchten.
Grundvoraussetzungen für den Vorschussanspruch
Der Anspruch auf einen Kostenvorschuss setzt voraus, dass Sie dem Bauunternehmer zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt haben. Diese Frist muss so bemessen sein, dass der Unternehmer eine faire Chance erhält, den Mangel zu beseitigen.
Die Fristsetzung sollte kalendermäßig bestimmt sein, zum Beispiel „bis zum 30.04.2024“. Um Klarheit zu schaffen, empfiehlt sich auch die Angabe einer konkreten Uhrzeit.
Ausnahmen von der Fristsetzung
In bestimmten Fällen können Sie auch ohne Fristsetzung einen Kostenvorschuss verlangen, nämlich wenn:
- Der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert
- Die Nacherfüllung für Sie unzumutbar ist
- Die Nacherfüllung nach mehreren Versuchen als fehlgeschlagen anzusehen ist
Höhe und Verwendung des Vorschusses
Der Vorschuss umfasst den Betrag, der aus Sicht eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Bestellers voraussichtlich für die Mängelbeseitigung erforderlich ist. Sie müssen den erhaltenen Vorschuss zweckgebunden für die Mangelbeseitigung verwenden.
Wichtige Pflichten nach Erhalt des Vorschusses
Nach Erhalt des Vorschusses müssen Sie die Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist durchführen lassen. Dabei wird ein großzügiger Maßstab angelegt, da der Unternehmer durch seine mangelhafte Leistung selbst die Ursache für die Situation gesetzt hat.
Nach Abschluss der Arbeiten sind Sie verpflichtet, über die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen. Nicht verbrauchte Beträge müssen Sie an den Unternehmer zurückzahlen.
Wie hoch darf ein Kostenvorschuss im Baurecht ausfallen?
Der Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB umfasst den Geldbetrag, der aus Sicht eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Bestellers voraussichtlich ausreichend ist, um die Mängelbeseitigung durchzuführen.
Ermittlung der Vorschusshöhe
Die Anforderungen an die Darlegung der Vorschusshöhe sind bewusst niedrig gehalten. Als Bauherr müssen Sie weder vorab eine sachverständige Beratung in Anspruch nehmen noch Kostenvoranschläge einholen. Eine laienhafte Schätzung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ist zunächst ausreichend.
Berechnungsgrundlagen
Wenn Sie einen Kostenvorschuss beantragen, können Sie folgende Grundlagen für die Berechnung heranziehen:
- Kostenvoranschläge von anderen Handwerkern
- Privatgutachten
- Eigene Schätzungen der voraussichtlichen Kosten
Die Höhe des Vorschusses muss dabei alle erforderlichen Aufwendungen zur Mängelbeseitigung abdecken.
Grenzen und Einschränkungen
Der Vorschuss darf nicht beliebig hoch angesetzt werden. Bestreitet der Unternehmer die Angemessenheit der geforderten Summe, wird im gerichtlichen Verfahren ein Sachverständiger zur Ermittlung der tatsächlich erforderlichen Kosten herangezogen.
Wichtig: Der Kostenvorschuss muss zweckgebunden für die Mängelbeseitigung verwendet werden. Bei zweckwidriger Verwendung steht dem Auftragnehmer ein Rückzahlungsanspruch zu.
Stellt sich während der Bauarbeiten heraus, dass der ursprünglich beantragte Vorschuss nicht ausreicht, können Sie einen weiteren Vorschuss nachfordern. Dafür müssen Sie allerdings konkret darlegen, warum die zusätzlichen Kosten notwendig sind.
Nachweis der Vorschusshöhe
Im Streitfall müssen Sie als Bauherr die Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten nachweisen. Das Gericht wird dann prüfen, welche Kosten für die Mängelbeseitigung tatsächlich erforderlich und angemessen sind. Ergibt sich eine zu hohe Kostenforderung, tragen Sie als Bauherr anteilig die Verfahrenskosten in Höhe der Differenz.
Welche Fristen muss ich beim Kostenvorschuss beachten?
Frist zur Mängelbeseitigung
Wenn Sie einen Kostenvorschuss geltend machen möchten, müssen Sie dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Diese Frist muss aus Sicht des Auftragnehmers eindeutig und bestimmt sein. Die Fristsetzung ist nur in Ausnahmefällen entbehrlich, etwa wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.
Verwendungsfrist für den Kostenvorschuss
Nach Erhalt des Kostenvorschusses müssen Sie diesen innerhalb einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung verwenden. Die Angemessenheit der Frist wird im Einzelfall unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse und der Schwierigkeiten bei der Mängelbeseitigung bestimmt. Als Auftraggeber müssen Sie die Mängelbeseitigung ohne schuldhaftes Zögern in Angriff nehmen.
Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche
Der Anspruch des Auftragnehmers auf Rückzahlung des Kostenvorschusses unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftragnehmer die anspruchsbegründenden Umstände kannte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte kennen müssen.
Besonderheiten bei der Fristberechnung
Bei der Beurteilung der Fristen wird ein großzügiger Maßstab angelegt, da der Auftragnehmer durch seine Vertragswidrigkeit selbst die Ursache dafür gesetzt hat, dass Sie als Auftraggeber die Mängelbeseitigung organisieren müssen. Eine Frist von drei Jahren wird bei den meisten üblichen Mängeln als angemessen angesehen, um den Vorschuss zur Mängelbeseitigung zu verwenden.
Der Rückzahlungsanspruch des Auftragnehmers entsteht erst dann, wenn feststeht, dass Sie als Auftraggeber Ihren Willen aufgegeben haben, die Mängel zu beseitigen. Das bloße Verstreichen der Zeit reicht dafür nicht aus.
Was passiert mit dem Kostenvorschuss, wenn die Mängelbeseitigung günstiger wird?
Wenn die tatsächlichen Kosten der Mängelbeseitigung niedriger ausfallen als der gezahlte Kostenvorschuss, müssen Sie als Bauherr den überschüssigen Betrag an den Bauunternehmer zurückzahlen. Dies ergibt sich aus der Zweckbindung des Vorschusses, der ausschließlich für die Beseitigung der Mängel verwendet werden darf.
Abrechnungspflicht
Sie sind als Auftraggeber verpflichtet, über die Verwendung des Kostenvorschusses transparent abzurechnen. Dabei müssen Sie:
- Die tatsächlich entstandenen Kosten nachweisen
- Eine geordnete schriftliche Abrechnung vorlegen
- Den nicht verbrauchten Betrag zurückerstatten
Eine bloße mündliche Mitteilung über die Verwendung des Vorschusses reicht nicht aus.
Praktisches Beispiel
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Kostenvorschuss von 10.000 EUR zzgl. Mehrwertsteuer für die Sanierung einer mangelhaften Terrasse erhalten. Wenn die tatsächlichen Kosten nur 8.000 EUR zzgl. Mehrwertsteuer betragen, müssen Sie die Differenz von 2.000 EUR zzgl. Mehrwertsteuer an den Bauunternehmer zurückzahlen.
Besonderheit bei Schadensersatz
Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn Sie statt des zweckgebundenen Vorschusses zu einem Schadensersatzanspruch übergehen. In diesem Fall können Sie den überschüssigen Betrag behalten, da der Schadensersatz – im Gegensatz zum Vorschuss – nicht zweckgebunden ist. Diese Umstellung ist möglich, solange die Mängel noch nicht beseitigt sind.
Der Rückzahlungsanspruch des Bauunternehmers entsteht in drei Fällen:
- Nach Abschluss der Mängelbeseitigung und Vorlage der Abrechnung
- Wenn Sie als Bauherr Ihren Willen zur Mängelbeseitigung aufgeben
- Wenn Sie die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lassen
Wie kann ich einen Kostenvorschuss durchsetzen?
Voraussetzungen für den Anspruch
Ein Kostenvorschuss kann geltend gemacht werden, wenn ein Mangel am Bauwerk vorliegt und der Unternehmer diesen nicht beseitigt. Dafür müssen Sie zunächst den Mangel konkret rügen und dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
Außergerichtliche Durchsetzung
Wenn Sie einen Kostenvorschuss durchsetzen möchten, können Sie die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten laienhaft schätzen. Sie müssen weder einen Sachverständigen beauftragen noch Kostenvoranschläge einholen. Allerdings ist es sinnvoll, zur besseren Einschätzung des Kostenrisikos Kostenvoranschläge von anderen Unternehmen einzuholen.
Gerichtliche Durchsetzung
Wenn der Unternehmer den Vorschuss nicht freiwillig zahlt, können Sie den Anspruch durch eine Klage durchsetzen. Im Prozess müssen Sie drei Elemente nachweisen:
- Das Vorliegen des Mangels
- Die erfolglose Fristsetzung zur Nachbesserung
- Die Angemessenheit der geforderten Vorschusshöhe
Besondere Durchsetzungsmöglichkeiten
Der Kostenvorschussanspruch kann auch dann durchgesetzt werden, wenn Sie zuvor eine Minderung des Werklohns erklärt haben. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Unternehmer in diesem Fall doppelt vertragswidrig handelt: Er hat weder ein mangelfreies Werk hergestellt noch seine Nacherfüllungspflicht erfüllt.
Nach Erhalt des Vorschusses müssen Sie die Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist durchführen lassen. Über die tatsächlich entstandenen Kosten ist später abzurechnen. Nicht verbrauchte Vorschussbeträge müssen an den Unternehmer zurückgezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Werklohn
Der Werklohn ist die vertraglich vereinbarte Vergütung, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Herstellung eines Werkes schuldet. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 631 BGB. Der Anspruch auf Werklohn entsteht grundsätzlich erst mit der Abnahme des Werkes und wenn die Leistung im Wesentlichen mangelfrei erbracht wurde.
Beispiel: Ein Bauunternehmer errichtet eine Terrasse für 10.000 €. Nach erfolgreicher Fertigstellung und Abnahme durch den Bauherrn wird der Werklohn fällig.
Kostenvorschussanspruch
Ein gesetzlicher Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Vorauszahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten. Geregelt in § 637 Abs. 3 BGB. Der Auftraggeber kann diesen verlangen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel nicht beseitigt hat und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist.
Beispiel: Eine mangelhafte Terrasse muss von einem anderen Unternehmen repariert werden. Der Bauherr kann vom ursprünglichen Auftragnehmer einen Vorschuss für diese Kosten verlangen.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Bezeichnet die Möglichkeit, ein Urteil bereits vor dessen Rechtskraft durchzusetzen. Geregelt in § 708 ZPO. Der Gläubiger kann damit schon vor endgültiger Entscheidung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, trägt aber das Risiko bei späterem anderslautenden Urteil.
Beispiel: Der Kläger kann trotz eingelegter Berufung des Gegners bereits die zugesprochene Geldsumme vollstrecken, muss aber Sicherheit leisten.
Werkvertrag
Ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines Werkes und der Auftraggeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Grundlage ist § 631 BGB. Anders als beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg.
Beispiel: Ein Bauunternehmer verpflichtet sich, eine Betonfläche nach bestimmten Vorgaben zu erstellen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 631 BGB (Werkvertrag): Regelt die grundlegenden Pflichten in einem Werkvertrag – der Unternehmer ist zur Herstellung des versprochenen Werks verpflichtet, der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zwischen den Parteien bestand ein Werkvertrag über die Errichtung von Betonflächen, wodurch die Klägerin zur mangelfreien Herstellung und der Beklagte zur Vergütung verpflichtet war.
- § 633 BGB (Sach- und Rechtsmangel): Definiert die Mangelfreiheit eines Werkes – das Werk muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen. Bei fehlender Vereinbarung muss sich das Werk für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Werken gleicher Art üblich ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass das Werk mangelhaft war, da vereinbarungsgemäß vollständig eingefärbter Beton hätte geliefert werden müssen, stattdessen aber nur eine Imprägnierung erfolgte.
- § 641 BGB (Fälligkeit der Vergütung): Die Vergütung wird bei Abnahme des Werkes fällig. Ohne Abnahme kann die Fälligkeit eintreten, wenn sich die Parteien in einem Abrechnungsverhältnis befinden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Trotz fehlender Abnahme wurde der Werklohnanspruch fällig, da der Beklagte kein Interesse mehr an der Leistung hatte und sich die Parteien somit in einem Abrechnungsverhältnis befanden.
- § 650g Abs. 4 Nr. 2 BGB (Schlussrechnung): Regelt die Voraussetzungen und Wirkungen der Schlussrechnung im Bauvertrag. Die Schlussrechnung muss prüfbar sein und eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Schlussrechnung der Klägerin wurde als prüfbar eingestuft, obwohl sie fälschlicherweise eine nicht gezahlte Abschlagsrechnung zum Abzug brachte.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 12 U 75/23 – Urteil vom 24.07.2024
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