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Baugenehmigung – Ablauf Baugenehmigungsverfahren

Vor dem Hausbau steht das Baugenehmigungsverfahren.

Wer ein Haus bauen will, braucht eine Baugenehmigung. Dabei wird der Bauherr mit zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Bauvorschriften konfrontiert. Es lässt sich kaum abschätzen, ob eine Genehmigung des geplanten Bauvorhabens erteilt wird oder nicht. Doch wenn beim Bauantrag einige grundlegenden Dinge beachtet werden, stehen die Chancen das Traumhaus zu bauen in der Regel recht gut.

Baurecht ist Ländersache

Baugenehmigung
Vor dem Bau steht die Baugenehmigung. Wurde ein Gebäude ohne Bauerlaubnis errichtet, ist der angeordnete Abriss des Gebäudes in der Regel nicht weit. Symbolfoto: pryzmat / Bigstock

Vor jedem Hausbau beginnt ein sogenanntes Baugenehmigungsverfahren. Diesbezüglich gibt es zwar eine bundeseinheitliche Musterbauordnung (Baugesetzbuch), dennoch ist das Baurecht in Deutschland prinzipiell Länderangelegenheit. So haben alle Bundesländer ihre eigene Bauordnung. Auch die jeweiligen Behörden, die für die Baugenehmigung zuständig sind, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wer sich nicht sicher ist, sollte bei der jeweiligen Gemeinde nach der zuständigen Baugenehmigungsbehörde fragen.

Generell sollte jeder der bauen will schon vor dem Bauantrag eine Bauvoranfrage stellen. So ist es möglich den Bebauungsplan einzusehen, über den jede Gemeinde in Deutschland verfügt. Hier kann festgestellt werden, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Zudem gibt es hier Informationen darüber, welche Geschosshöhe das Gebäude haben darf und welche Dachform vorgeschrieben ist. Die meisten Gemeinden legen großen Wert darauf, dass sich das Haus in die natürliche Umgebung einfügt.

Einreichung des Bauantrags

Der Bauantrag muss von einer bauvorlageberechtigten Person wie zum Beispiel einem Architekten bei der Behörde eingereicht werden. Der Antrag kann, je nach Bundesland, von der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung, dem Bezirksamt oder der Landeskreisverwaltung entgegengenommen werden. Dabei ist besonders wichtig, dass der Bauantrag alle Unterlagen enthält, die für eine Genehmigung des Bauvorhabens zwingend notwendig sind.

Unterlagen für den Bauantrag:

  • Katasteramtlicher Lageplan, ist beim Vermessungsamt erhältlich
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (handelt es sich um ein Gewerbe muss auch eine Betriebsbeschreibung eingereicht werden.)
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Fachstellenbeteiligung (zum Beispiel Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde, Straßenbauamt)

Beginn des dreistufigen Baugenehmigungsverfahrens

Ob die Unterlagen des Bauantrages vollständig sind wird vom Amt verhältnismäßig schnell überprüft. Das eigentliche Baugenehmigungsverfahren hingegen kann durchaus mehrere Monate in Anspruch nehmen. Das Genehmigungsverfahren ist in drei Prüfungsstufen unterteilt. Zunächst wird die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens festgestellt.

Baugenehmigungsverfahren
Wie läuft ein Baugenehmigungsverfahren normalerweise ab und was ist zu beachten? Symbolfoto: V_L / Bigstock

Danach wird überprüft, ob ein Verstoß gegen geltendes Bauordnungsrecht vorliegt. Als letzte Stufe des Baugenehmigungsverfahrens wird die Genehmigung erteilt, sofern keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Eine Verweigerung der Baugenehmigung nach amtlichem Ermessen gibt es in Deutschland nicht. Sind alle Erfordernisse des Baugenehmigungsverfahrens erfüllt, sind die Behörden gesetzlich verpflichtet, die Baugenehmigung zu erteilen. Dabei muss die Genehmigung schriftlich erfolgen. Eine lediglich mündliche Zusage durch die Baubehörde ist rechtlich unwirksam.

Wichtig: Die Nachbarn nicht vergessen

Nachbarn des Baugrundstück haben das Recht gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung Beschwerde einzulegen. Daher ist es notwendig, dass jeder Nachbar, der von dem Bauvorhaben auf irgendeine Art und Weise betroffen sein könnte zu informieren. In der Regel werden die Nachbarn von der Behörde über den geplanten Bau schriftlich in Kenntnis gesetzt. Diese haben dann die Möglichkeit sich binnen eines Monats bei der Baubehörde zu informieren, um gegebenenfalls ihr Veto einzulegen. Bauherren ist es zu empfehlen, die Nachbarn selbst von dem geplanten Bau zu informieren, indem sie ihnen die Baupläne zur Unterschrift vorgelegen. Diese Unterschrift gilt dann als Zustimmung und ist rechtlich wirksam. Sollte es dennoch zu nachbarschaftlichen Unstimmigkeiten kommen, kann eine Klage vor Gericht in den meisten Fällen verhindert werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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