Allgemeine Informationen zum öffentlichen Baurecht
Anhand des öffentlichen Baurechts wird die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt. Im Gegensatz zum privaten Baurecht bezieht es sich auf das Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat. Das öffentliche Baurecht ist somit ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, welches sich im Einzelnen mit den Regelungen über die Ordnung und Förderung der Bebauung von Grundstücken befasst. Das Rechtsgebiet lässt sich grob in zwei Teilbereiche gliedern. Während sich das Bauplanungsrecht mit der Planung der Bodennutzung beschäftigt geht es im Bauordnungsrecht um die Ausführung dieser Bodennutzung. Da es sich um ein Gebiet des besonderen Verwaltungsrecht handelt sind in einem Streitfall auch nicht die Zivil- sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.
Das Bauplanungsrecht

Das Bauordnungsrecht
Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht handelt es sich beim Bauordnungsrecht um Länderrecht. Dies bedeutet, dass jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung verabschieden kann. Obwohl das Bauordnungsrecht aus diesem Grund nicht bundesweit einheitlich ist, beinhaltet es dennoch im wesentlichen die gleichen Grundsätze. Trotz der Bezeichnung Landesbauordnung handelt es sich hier nicht um nachrangige Rechtsvorschriften auf der Ebene von Verordnungen, sondern um Gesetze. Diese Gesetze der verschiedenen Landesbauordnungen beschäftigen sich zum größten Teil mit der Abwehr von Gefahren. Um der Gefahrenabwehr gerecht zu werden stellt der zuständige Gesetzgeber detaillierte Anforderungen an die Grundstücksbebauung. So legt die jeweilige Bauordnung zum Beispiel fest, welche Abstandsflächen einzuhalten sind, welche Bauprodukte zugelassen sind oder was bezüglich Brandschutz zu beachten ist. Geht von einer baulichen Anlage eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aus, ist die Baubehörde verpflichtet, die notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine solche Maßnahme kann in etwa die Baueinstellung oder gar die Baubeseitigung sein.

Das Bauordnungsrecht