ÜbersichtRechtsstreit nach Bauabnahme: Wer trägt die Verantwortung für die Verstopfung?Ein Bauträgervertrag und seine FolgenStreit um den Wasserschaden: Wer trägt die Verantwortung?Das Gerichtsverfahren: Auf der Suche nach der WahrheitDas Urteil: Ein Fazit zur Rechtslage im Bau- und VersicherungsbereichDas vorliegende UrteilLG Frankfurt/Main- Az.: 2-08 O 391/22 – Urteil vom 01.09.2023Tatbestand:Entscheidungsgründe: Rechtsstreit nach Bauabnahme: Wer trägt die Verantwortung für die Verstopfung? Bei Bauverträgen kann es nach der Abnahme zu Mängelrügen kommen, die oft komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Ein zentrales Thema in diesem Kontext ist die Frage, ob und inwieweit ein Bauträger für Schäden, die nach der Abnahme auftreten, haftbar gemacht werden kann. Insbesondere wenn solche Schäden, wie ein Wasserschaden, durch eine Verstopfung verursacht werden, die möglicherweise auf unsachgemäß entsorgten Bauschutt zurückzuführen ist. Hierbei spielen sowohl der Bauträgervertrag als auch die Rolle des Versicherungsnehmers und die Schadensfeststellung eine entscheidende Rolle. Es geht um die Klärung von Verantwortlichkeiten, die Beweislast und die Frage, ob der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadensereignisses Ansprüche geltend machen kann. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2-08 O 391/22>>> Ein Bauträgervertrag und seine Folgen Im November 2016 schloss die Beklagte einen notariellen Bauträgervertrag betreffend ein Grundstück in Neuhausen ab und führte Bauarbeiten durch, einschließlich der Installation von Leitungen. Das Bauobjekt wurde im April 2018 abgenommen. Der Zeuge ###, der eine Wohngebäudeversicherung bei der Klägerin für das betreffende Wohngebäude unterhält, erlebte im Februar 2019 einen Wasserschaden im Untergeschoss aufgrund einer Verstopfung in einer Abwasserleitung. Nachdem ein Notdienst die Verstopfung beseitigt hatte, wurde festgestellt, dass die Verstopfung möglicherweise durch Bauschutt verursacht wurde, der nicht fachgerecht entsorgt wurde. Streit um den Wasserschaden: Wer trägt die Verantwortung? Die Klägerin, die den Schaden regulierte, behauptete, dass die Beklagte für den Bauschutt verantwortlich sei, der die Verstopfung verursacht habe. Sie argumentierte, dass der Bauschutt zu einer Durchfeuchtung geführt habe, die den Estrich, den Parkettboden und die Wände beschädigte. Die Klägerin verlangte von der Beklagten einen Betrag von 6.199,22 Euro nebst Zinsen für die Regulierung des Schadens. Das Gerichtsverfahren: Auf der Suche nach der Wahrheit Die Beklagte bestritt jedoch, dass sie für die Verstopfung verantwortlich sei und dass die Klägerin eine Regulierung vorgenommen habe. Das Gericht führte eine Beweisaufnahme durch und verhörte den Zeugen ###. Es wurde festgestellt, dass das Material, das die Verstopfung verursachte, unter anderem Bauschutt enthielt. Es konnte jedoch nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass die Beklagte für den Bauschutt verantwortlich war, der die Verstopfung verursachte. Das Urteil: Ein Fazit zur Rechtslage im Bau- und Versicherungsbereich Das Gericht entschied, […]