Bauvertrag – Bestimmung des Vertragspartners nach objektivem Empfängerhorizont
KG Berlin – Az.: 27 U 126/13 – Beschluss vom 20.02.2014 Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin – 8 O 286/12 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages […]