Allgemeine Informationen zum öffentlichen Baurecht
Anhand des öffentlichen Baurechts wird die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt. Im Gegensatz zum privaten Baurecht bezieht es sich auf das Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat. Das öffentliche Baurecht ist somit ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, welches sich im Einzelnen mit den Regelungen über die Ordnung und Förderung der Bebauung von Grundstücken befasst. Das Rechtsgebiet lässt sich grob in zwei Teilbereiche gliedern. Während sich das Bauplanungsrecht mit der Planung der Bodennutzung beschäftigt geht es im Bauordnungsrecht um die Ausführung dieser Bodennutzung. Da es sich um ein Gebiet des besonderen Verwaltungsrecht handelt sind in einem Streitfall auch nicht die Zivil- sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.
Das Bauplanungsrecht
Wie bereits erwähnt betrifft das Bauplanungsrecht die Bebaubarkeit von Grundstücken. Da es sich beim Bauplanungsrecht um Bundesrecht handelt, sind die rechtlichen Bestimmungen auch in Bundesgesetzen normiert. Die wichtigsten Gesetzestexte stellen hier das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Regelungsbereich des BauGB ist in erster Linie die städtebauliche Planung. Darüber hinaus finden sich ebenso Bestimmungen bezüglich der Teilung und Erschließung von Grundstücken, der Umweltverträglichkeit von Vorhaben oder auch der Enteignung und Entwicklungsmaßnahmen. In der BauNVO finden sich ergänzende Regelungen des BauGB. Hier werden beispielsweise Flächen in Wohn-, Industrie- oder Mischgebiete eingeteilt. Des Weiteren wird festgelegt, welche bauliche Nutzung im allgemeinen in diesem Gebiet zulässig ist. All diese gesetzlichen Vorgaben müssen die Gemeinden bei ihrer zweistufigen Bauleitplanung beachten. Zunächst muss hierbei ein Flächennutzungsplan aufgestellt werden, welcher das gesamte zu planende Gebiet umfasst. Im Anschluss wird idealerweise der verbindliche Bebauungsplan aus dem grobmaschigen Flächennutzungsplan entwickelt. Erst aus dem Bebauungsplan kann der einzelne Bürger einen möglichen Nutzungsanspruch herleiten.
Das Bauordnungsrecht
Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht handelt es sich beim Bauordnungsrecht um Länderrecht. Dies bedeutet, dass jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung verabschieden kann. Obwohl das Bauordnungsrecht aus diesem Grund nicht bundesweit einheitlich ist, beinhaltet es dennoch im wesentlichen die gleichen Grundsätze. Trotz der Bezeichnung Landesbauordnung handelt es sich hier nicht um nachrangige Rechtsvorschriften auf der Ebene von Verordnungen, sondern um Gesetze. Diese Gesetze der verschiedenen Landesbauordnungen beschäftigen sich zum größten Teil mit der Abwehr von Gefahren. Um der Gefahrenabwehr gerecht zu werden stellt der zuständige Gesetzgeber detaillierte Anforderungen an die Grundstücksbebauung. So legt die jeweilige Bauordnung zum Beispiel fest, welche Abstandsflächen einzuhalten sind, welche Bauprodukte zugelassen sind oder was bezüglich Brandschutz zu beachten ist. Geht von einer baulichen Anlage eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aus, ist die Baubehörde verpflichtet, die notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine solche Maßnahme kann in etwa die Baueinstellung oder gar die Baubeseitigung sein.