Vor dem Hintergrund der seit Jahren anhaltenden Baukrise gewinnt das Bauen im Bestand immer mehr an Bedeutung. In Zeiten hochverdichtender Ballungsräumen mit geringen Flächenressourcen eröffnet der Ausbau und die Pflege des Bestandes vielfältige wirtschaftliche Chancen. Doch der Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden jeglichen Alters erfordert besondere Sorgfalt und spezielle planerische und bautechnische Kenntnisse. Zudem müssen die Planungs- und Kostenrisiken stets berücksichtigt werden. Jeder Architekt und für den Bau Verantwortliche sollte sich bestmöglich mit den jeweiligen Landesvorschriften des Denkmalschutzes und seinen Auswirkungen auskennen; ansonsten kann es schnell zu unerwarteten Problemen kommen.
Allgemeines zum Denkmalschutz
Eine allgemeingültige Definition für den Begriff des Denkmalschutzes gibt es nicht. Zusammenfassend kann man jedoch sagen, dass es sich dabei um all diejenigen Maßnahmen handelt, die der Sicherung des Denkmals dienen. Im Rahmen des Denkmalschutzes sollen die Denkmäler vor Beeinträchtigungen geschützt und deren Pflege und Erhalt gesichert werden. Vorrangiges Ziel des Denkmalschutzes ist es, Denkmäler der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich zu machen. Da es sich beim Denkmalschutzrecht im Großen und Ganzen um Ländersache handelt, werden die näheren Bestimmungen im Wesentlichen in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer geregelt. Dies bedeutet, dass sich die entsprechenden Vorschriften von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden können, was für das jeweilige Bauvorhaben unbedingt beachtet werden muss. Trotz dieser vor allem in den Verordnungen zur Durchführung der Gesetze teils großen Unterschiede sind sämtlichen Denkmalschutzgesetzen jedoch wichtige Prinzipien gemeinsam.
Die Unterschutzstellung von Denkmälern
Ob ein Denkmal unter Schutz gestellt ist oder nicht ergibt sich aus der sogenannten Denkmalliste. Während diese Liste in den meisten Bundesländern lediglich eine deklaratorische Wirkung hat, kann sie wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen auch konstitutiven Charakter besitzen. Da die konstitutive Eintragung in die Denkmalliste Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes ist, kommt ihr gegenüber der deklaratorischen Liste erheblich mehr Bedeutung zu. Die Auswirkungen einer Eintragung in die Denkmalliste sind vielfältig und können sich in den jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzen im Detail unterscheiden. Um einen besseren Überblick über die einzelnen Auswirkungen der Unterschutzstellung zu erlangen wird im weiteren Verlauf von den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG) ausgegangen.
Denkmalschutz – wichtig für Bauen im Bestand
Eine der wichtigsten Auswirkungen ist in § 7 DSchG normiert. Hiernach sind die jeweiligen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte dazu verpflichtet, ihre Denkmäler in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Solch eine Erhaltungsmaßnahme im Sinne des § 7 DSchG fällt regelmäßig unter den Begriff einer Veränderung gemäß § 9 DSchG. Nach § 9 DSchG braucht der Eigentümer eine vorherige Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde, falls er ein Baudenkmal verändern oder beseitigen will oder aber die bisherige Nutzung des Baudenkmals ändern will. Anhand dieser Regelung lässt sich bereits erkennen, dass der Denkmalschutz und ihn betreffende Fragestellungen zum Kernbereich beim Bauen im Bestand gehören. Neben der Erlangung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bei Veränderungen an bestehenden denkmalgeschützten Gebäuden treten in zunehmendem Maße Problemstellungen zum Umgebungsschutz von Denkmälern in den Vordergrund.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Kotz in Kreuztal bin ich, Hans Jürgen Kotz, stolz darauf, meinen Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht und Baurecht zur Seite zu stehen. Seit der Gründung der Kanzlei Kotz am 15. November 1983 habe ich mir einen herausragenden Ruf erarbeitet, indem ich meine tiefe Leidenschaft für das Recht und mein umfassendes Fachwissen unter anderem im Baurecht mit einem unermüdlichen Einsatz für meine Mandanten verbinde. Vertrauen Sie auf meine Expertise und mein Engagement, um Ihre rechtlichen Belange bestmöglich zu vertreten und gemeinsam erfolgreiche Lösungen zu finden […] mehr über Rechtsanwalt und Fachanwalt Hans Jürgen Kotz.
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.
Unsere Hilfe im Baurecht
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Baurecht. Von der Baugenehmigung über Leistungsverzögerungen bis hin zu Baumängel.
Die Pflichten des Architekten Dem Architekten erwachsen diverse Pflichten aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber. Dabei übernimmt der Architekt für seine vertraglich vereinbarten Tätigkeiten, in etwa im Bereich der Planung und Ausführung, die volle Haftung. Neben diesen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Bauherren obliegen dem Architekten ebenso Pflichten gegenüber der Allgemeinheit, was sich beispielsweise bei der […]
An der Errichtung eines Bauwerks sind viele Personen wie Bauherren, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen beteiligt. Die rechtliche Beziehungen aller am Bau Beteiligten ist im privaten Baurecht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 631ffBGB) sowie in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Dabei spielt die mängelfreie Herstellung der für die Erstellung des Bauobjekts notwendigen Werke durch einen […]
Baumängel Seit der Schuldrechtsreform Anfang des Jahres 2002 ist ein Bauwerk laut BGB dann frei von Baumängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sollten die beteiligten Parteien demnach vertraglich bindende Abmachungen über Art, Qualität oder Güte des Bauwerks getroffen haben, liegt ein Baumangel bereits vor, wenn das vom Auftragnehmer hergestellte Bauwerk von dem vertraglich Geschuldeten […]
Telefon: 02732 791079 (Tel. Auskünfte sind unverbindlich!) Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen: info@ra-kotz.de ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten: MO-FR: 8:00-18:00 Uhr SA & außerhalb der Bürozeiten: nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!
Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.