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Verjährung der Schlussrechnung im Architektenrecht

Sichern Sie Ihre Ansprüche – Verjährung von Schlussrechnungen

schlussrechnung-architektAls Architekt müssen Sie, ebenso wie jeder andere Unternehmen, auf den Ausgleich Ihrer offen stehenden Forderungen achten. Sicher haben auch Sie sich schon einmal gefragt, wann zum Beispiel eine Schlussrechnung verjährt bzw. wann die Verjährungsfrist beginnt, um Forderungsausfällen durch die Verjährung von Ansprüchen vorzubeugen. Gerade bei einer Schlussrechnung, die in der Regel einen nicht unerheblichen Teil einer Gesamtforderung machen kann, sollten Sie zwingend darauf achten, Ihre Forderung rechtzeitig einzubringen. Im Folgenden finden Sie einige nützliche Informationen rund um das Thema „Verjährung der Schlussrechnung im Architektenrecht“ und nützliche Tipps dazu, wie Sie Forderungsausfälle durch Verjährung vermeiden können.

Wann verjährt eine Schlussrechnung von Architekten

Die Verjährungsfrist für Schlussrechnungen eines Architekten beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Das bedeutet im Klartext: Haben Sie Ihre Schlussrechnung zum Beispiel am 01.08.2015 gestellt, dann beginnt die Verjährungsfrist nach Ablauf des Jahres 2015, also am 01.01.2016. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Das heißt wenn Ihr Gläubiger die offen stehende Forderung im vorliegenden Beispiel nicht spätestens bis zum 31.12.2018 ausgeglichen hat, dann haben Sie keine Möglichkeit mehr, diese einzutreiben, da sie verjährt ist. Das Risiko der Verjährung von Schlussrechnungen bietet allerdings auch Chancen. Sind nämlich zum Zeitpunkt der Erstellung der Schlussrechnung auch noch Abschlagszahlungen offen, so verjähren diese nicht selbständig, sondern zusammen mit der Schlussrechnung. Zudem dürfen laut Urteil des BGH sogar bereits verjährte Abschlagsforderungen mit in die Schlussrechnung aufgenommen werden, sodass sie deren Verjährungsfrist unterworfen sind. Achten Sie bei der Zustellung Ihrer Schlussrechnung darauf, dass Sie deren Erhalt durch Ihren Schuldner nachweisen können. Hier ist ein Einschreiben zu empfehlen.

Wie Sie die Verjährung einer Schlussrechnung verhindern können

verjaehrung-anspruecheIst die Schlussrechnung erst einmal verjährt, haben Sie als Architekt und Leistungserbringer das Nachsehen – Ihr Schuldner muss nicht mehr zahlen. Daher gilt es, rechtzeitig zu reagieren, wenn eine Verjährung droht. Es gibt unterschiedliche Mittel und Wege, die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen. Greifen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist auf diese Mittel zurück, um finanziellen Ausfällen wirksam vorzubeugen. Beachten Sie jedoch: Durch diese Maßnahme beginnt die Verjährungsfrist von Neuem und beträgt dann wiederum 3 Jahre. Zu diesen hemmenden Maßnahmen zählen zum Beispiel die Klageerhebung oder die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Darüber hinaus gibt es noch weitere rechtliche Mittel und Wege, die Verjährung einer Schlussrechnung wirkungsvoll zu verhindern. In der Regel wird die Verjährung bei der Anwendung dieser Mittel ab dem Tag unterbrochen, an dem der schriftliche Eingang von ihrer Seite bei Gericht oder der Gütestelle erfolgt ist – zumindest dann, wenn das Schreiben dann innerhalb weniger Tage auch dem Schuldner zugestellt wird.

Individuelle Beratung zur Verjährung und rechtliche Unterstützung bei hemmenden Maßnahmen

Wir bieten unseren Kunden eine persönliche und individuelle Rechtsberatung zum Themenkreis „Verjährung von Schlussrechnungen“ sowie rechtlichen Beistand bei der Einleitung von Maßnahmen, die sich zur Hemmung bzw. Unterbrechung der Verjährungsfrist eignen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, um von unserem juristischen Fachwissen zu profitieren und Ihre Forderungen dauerhaft zu schützen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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