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Baugenehmigung für Gartenhäuser – Was ist beim Bau im eigenen Garten zu beachten?

Ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus notwendig?

Gartenhäuser gehören in deutschen Gärten zu den beliebtesten Maßnahmen zur Gestaltung und Individualisierung dieser privaten Grünflächen. Diese Häuschen können nämlich ganz individuell bepflanzt und gestaltet werden. Neben dem dekorativen Zweck haben Gartenhäuser zudem einen praktischen Nutzen: Hier können nicht nur Gartengeräte sicher überwintert werden, das Gartenhaus eignet sich auch als gemütlicher Rückzugsort oder als Platz für gemeinsame Stunden mit Freunden oder der Familie. Doch wer ein solches Häuschen bauen will, muss einiges beachten – besonders wichtig ist hierbei die Baugenehmigung, die in einigen Bundesländern unter manchen Umständen notwendig ist. Doch wann muss eine solche Baugenehmigung eingeholt werden?

Gartenhaus und das Baurecht
Ein Gartenhaus im eigenen Garten ist der Traum vieler Hausbesitzer. Doch welche rechtlichen Hürden verstecken sich bei diesem Vorhaben? Von der Baugenehmigung über die Grenzbebauung und der Abstand zum Nachbargrundstück bis zum Nachbarrecht. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen, damit das neue Gartenhaus nicht zum Alptraum wird! – Symbolfoto: alho007/Bigstock

Wer bestimmt, wann die Baugenehmigung für das Gartenhaus notwendig ist?

Wichtig ist zunächst natürlich, Informationen einzuholen. Dies können Gartebesitzer selbstständig tun oder einen Gartenbauer damit beauftragen, der das Gartenhaus dann meistens auch aufbaut. Prinzipiell entscheiden die einzelnen Bundesländer selbst, ob und wann eine Baugenehmigung für das Gartenhaus notwendig ist. Das öffentliche Baurecht und die jeweilige Landesbauordnung geben hier die entsprechenden Vorgaben. In den meisten Fällen ist hier geregelt, dass das Häuschen innerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen gebaut werden muss und das nachbarliche Grundstück nicht beeinträchtigen darf – wirft das Gartenhaus also zum Beispiel ungünstige Schatten auf eine Sonnenterrasse des Nachbarn, könnte dies bald zum Problem werden. Aufschluss über die exkakten Grenzen des Grundstücks gibt der detaillierte Bebauungsplan.

Weitere Bestimmungen unterscheiden sich im Detail von Bundesland zu Bundesland. JEdes Land hat seine eigenen Regelungen. Meistens wird hier nach dem Volumen des Baus vorgegangen: In Bayern sind Gartenhäuser bis zu einem Bauvolumen von 75 Kubikmeter zum Beispiel genehmigungsfrei, in anderen Ländern sind die Obergrenzen mit 40 Kubikmeter in Niedersachsen und Kubikmetern in Nordrhein-Westfalen deutlich niedriger. Auch hier gilt also: Die richtigen Informationen einzuholen ist wichtig. Die kommunale Baubehörde kann hier Auskünfte geben.

Wie wird die Baugenehmigung eingeholt?

Bauplan und Baugenehmigung
Braucht man für ein Gartenhaus eigentlich eine Baugenehmigung und wenn ja, ab welcher Größe? Was Sie beim Aufstellen eines Gartenhauses aus rechtlicher Sicht beachten sollten. – Symbolfoto: JanPietruszka/Bigstock

Die Beantragung der Baugenehmigung für das neue Gartenhaus erfolgt ebenfalls über die zuständige Baubehörde. Der Antrag wird dann von einem Sachbearbeiter geprüft. meistens werden dazu einige Unterlagen benötigt, die die geplanten Baumaßnahmen im Detail beleuchten: Hier müssen Bauherren angeben, was genau gebaut wird, wo das Objekt errichtet werden soll und wie das Grundstück aussieht. Fehler sollten hier nicht unterlaufen – wird eine Besichtigung vor Ort durchgeführt und diese falschen Angaben entdeckt, kann die Baugenehmigung meistens schnell wieder entzogen. Gartenbesitzer sollten sich daher unbedingt an die vorgegebenen Bauvorschriften halten und die entsprechenden Information am besten schon vor dem Kauf des Gartenhauses beachten, um Probleme und die folgenden Konsequenzen zu vermeiden.

Wenn die Baugenehmigung nicht eingeholt wird

Wer ein Risiko eingeht und auf die Beantragung der Baugenehmigung verzichtet, muss also mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, wenn diese Missachtung der Bauordnung aufkommt. So können sich zum Beispiel Nachbarn über den Bau des Gartenhauses beschweren. Wenn die fehlende Bauordnung durch die Baubehörde festgestellt wird, kann der sofortige Abbau des Gartenhauses angeordnet werden, manchmal werden zusätzlich sogar Bußgelder verhängt. Sinnvoller ist es daher, sich bereits vor dem Bau an die örtliche Baubehörde zu wenden. So werden Probleme vermieden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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