Skip to content

Kollusive Scheinrechnungen: Baufirma muss 16.262,96 Euro zurückzahlen

16.262,96 Euro für Stromkästen und WC-Installation bezahlt, aber nichts geliefert. Der Projektleiter segnete die Rechnungen trotzdem ab – denn er steckte mit der Baufirma unter einer Decke. Kann der Auftraggeber die Zahlung zurückholen oder bleibt er auf dem kollusiven Schaden sitzen?
Zwei Bauleute prüfen gemeinsam eine Rechnungskopie auf einem Tisch vor rohen Betonwänden. Handschriftliche Freigabe.
Gerichtsurteil regelt Rückforderung bei kollusiver Rechnungsfreigabe durch Mitarbeiter ohne tatsächliche Lieferung. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 O 281/24

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht verpflichtet die Beklagte zur Rückzahlung von 16.262,96 Euro wegen bewusst falsch abgerechneter Leistungen.
  • Die Beklagte muss drei Rechnungspositionen für Elektromaterial, Baustromarbeiten und WC-Installation zurückzahlen.
  • Aussagen, Unterlagen und Fotos belegten fehlende Leistungen sowie ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Projektleiter.
  • Die Klägerin erhält 16.262,96 Euro plus Zinsen; die Beklagte trägt weitere Prozesskosten.
  • Die Freigaben des Projektleiters galten wegen der Absprache nicht als wirksame Grundlage.
  • Die Klägerin darf vollstrecken, wenn sie zuvor 110 Prozent Sicherheit leistet.

  • Gericht: LG Stuttgart
  • Datum: 21.07.2026
  • Aktenzeichen: 7 O 281/24
  • Verfahren: Einspruch gegen Versäumnisurteil und Rückzahlungsklage
  • Rechtsbereiche: Rückzahlung, Schadensersatz, Zivilprozess
  • Streitwert: 16.262,96 €
  • Relevant für: Bauherren, Bauunternehmen, Projektleiter mit Rechnungsfreigaben

Wann besteht ein Rückzahlungsanspruch bei Kollusion?

Der zentrale Rückzahlungsanspruch bei Leistungen ohne wirksamen Rechtsgrund ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB. Das ist der sogenannte Bereicherungsanspruch: Wer etwas ohne rechtlichen Grund erhalten hat, muss es grundsätzlich zurückgeben. Grundsätzlich trägt derjenige, der einen Vertreter einsetzt, das Risiko eines Missbrauchs der Vertretungsmacht – den Vertragspartner trifft keine Prüfungspflicht hinsichtlich interner Bindungen des Vertreters. Wirkt der Vertreter jedoch mit dem Vertragspartner bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammen oder missbraucht er seine Vollmacht in offensichtlicher, massiv verdächtiger Weise, sind die veranlassten Geschäfte nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Genau dieses bewusste Zusammenwirken zum Schaden des Vertretenen nennt man Kollusion; die Geschäfte sind dann unwirksam, als hätte es sie rechtlich nie gegeben. Ein Anspruchsausschluss nach § 814 BGB greift dabei nicht, wenn dem Geschäftsherrn die kollusiv begründete Kenntnis seines Vertreters nicht zugerechnet werden kann – sonst würde der Schutz vor Vollmachtsmissbrauch ins Leere laufen. § 814 BGB würde die Rückforderung sonst sperren, wenn der Zahlende wusste, dass er nicht zahlen musste; diese Kenntnis des kollusiv handelnden Vertreters wird dem geschädigten Unternehmen hier aber gerade nicht angelastet.

Wenn Sie vermuten, dass ein eigener Mitarbeiter mit einem Auftragnehmer kollusiv zusammengewirkt hat, sind alle veranlassten Geschäfte nichtig und Sie können geleistete Zahlungen vollständig zurückfordern. Sammeln Sie dafür gezielt Indizien: zeitliche Widersprüche zwischen Rechnungsdatum und tatsächlicher Lieferung, auffällig unkritische Freigaben durch denselben Mitarbeiter, vage Leistungsbeschreibungen oder persönliche Verbindungen zwischen Mitarbeiter und Auftragnehmer. Das Gericht stützt eine Verurteilung auf die Gesamtheit solcher objektiver Widersprüche — ein direkter Beweis einer geheimen Absprache ist nicht erforderlich.

Ein Bauunternehmen aus Stuttgart musste sich vor dem Landgericht Stuttgart genau mit dieser Rechtslage auseinandersetzen. Ein Immobilienunternehmen forderte die Rückzahlung von 16.262,96 Euro für drei Rechnungen, die der damalige Projektleiter des Unternehmens, hier als Zeuge A bezeichnet, intern zur Zahlung freigegeben hatte. Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 21.07.2026, Az. 7 O 281/24) stellte fest, dass der Projektleiter bewusst mit einem Mitarbeiter der Baufirma und deren Verantwortlichen zum Nachteil des Immobilienunternehmens zusammengewirkt hatte.

Die Baufirma argumentierte, ihr könne das Innenverhältnis zwischen dem Projektleiter und dessen Arbeitgeber nicht entgegengehalten werden – der Projektleiter sei nach außen zur Beauftragung und Rechnungsfreigabe befugt gewesen. Das Gericht verwarf dieses Argument: Wegen des festgestellten kollusiven Zusammenwirkens waren die veranlassten Geschäfte nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Auch der Einwand, persönliche Bekanntschaften oder spätere geschäftliche Verbindungen zwischen dem Projektleiter und dem Mitarbeiter der Baufirma belegten keine Schädigungsabsprache, überzeugte die Richter nicht. Sie stützten sich nicht auf diese Näheverhältnisse allein, sondern auf die Gesamtheit objektiver Widersprüche und die wiederholt unkritische Freigabe durch den Projektleiter. Da Geschäftsführung und Buchhaltung des Immobilienunternehmens im Vertrauen auf die vorgespiegelte Rechnungsprüfung gezahlt hatten, sah das Gericht den Bereicherungsanspruch auch nicht durch § 814 BGB ausgeschlossen.

Die festgestellten Umstände belegen nicht nur eine nachlässige Rechnungsprüfung, sondern ein bewusst abgestimmtes Vorgehen zum Nachteil der Klägerin. – so das Landgericht Stuttgart

Redaktionelle Leitsätze

  1. Wirkt ein Vertreter bewusst mit dem Vertragspartner zum Nachteil des Vertretenen zusammen oder missbraucht er seine Vollmacht in evident verdächtiger Weise, sind die dadurch veranlassten Geschäfte wegen Sittenwidrigkeit nichtig.
  2. Die Kenntnis des kollusiv handelnden Vertreters vom fehlenden Rechtsgrund einer Zahlung wird dem geschädigten Geschäftsherrn nicht zugerechnet, da andernfalls der Schutz vor Vollmachtsmissbrauch ins Leere liefe.
  3. Macht der Anspruchsteller ein kollusives Zusammenwirken geltend, trifft den Vertragspartner eine sekundäre Darlegungslast für Vorgänge aus seiner eigenen Organisations- und Wahrnehmungssphäre; deren Nichterfüllung kann im Rahmen eines Indizienbeweises auf eine Scheinabrechnung schließen lassen.
Gegenüberstellung zeigt normale Vertretungslage versus kollusiven Missbrauch mit Rechtsfolge Nichtigkeit nach § 138 BGB.
Kollusion erkennen: Wann Zahlungen zurückgefordert werden

Wer trägt die Beweislast bei dem kollusiven Zusammenwirken?

Nach § 286 ZPO entscheidet das Gericht aufgrund einer umfassenden Würdigung des gesamten Prozessstoffs nach freier Überzeugung – man spricht von einem Indizienbeweis. Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen des Rechtsgrundes und das kollusive Zusammenwirken trägt grundsätzlich diejenige Partei, die den Anspruch erhebt; eine Umkehr der Beweislast oder ein Anscheinsbeweis findet nicht statt. Anscheinsbeweis bedeutete, dass aus typischen Geschehensabläufen automatisch auf eine Tatsache geschlossen werden dürfte – das greift bei Kollusion nicht; der Anspruchsteller muss die Umstände konkret aufzeigen. Die Gegenseite trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast für Vorgänge aus ihrem eigenen Wahrnehmungs- und Organisationsbereich, etwa Auftrag, Beschaffung, Transport oder Dokumentation. Das bedeutet konkret: Wer Vorgänge in seiner eigenen Sphäre bestreitet, muss dazu substantiiert vortragen und kann sich nicht auf ein pauschales Bestreiten zurückziehen. Eine kollusive Absprache kann aus einer Häufung äußerer Umstände geschlossen werden, wenn diese in ihrer Gesamtheit eine andere vernünftige Erklärung praktisch ausschließen.

Im Rechtsstreit vor dem Landgericht Stuttgart bestand die Baufirma darauf, das Immobilienunternehmen müsse das Fehlen eines Rechtsgrundes und das kollusive Zusammenwirken vollständig beweisen – ein bloßer Verdacht reiche nicht aus. Das Gericht bestätigte zwar die Hauptbeweislast des Immobilienunternehmens, stellte aber fest, dass die Baufirma ihre sekundäre Darlegungslast zu Beschaffung, Transport, Ablieferung und Dokumentation nicht erfüllt hatte. Die Überzeugungsbildung stützte sich auf einen Indizienbeweis aus Urkunden, Lichtbildern, widersprüchlichen Zeugenaussagen und dem Fehlen ordnungsgemäßer Vertrags-, Rapport- und Abnahmeunterlagen.

Den Einwand der Baufirma, eine sachverständige Begutachtung zu Preisen und zur technischen Einordnung sei erforderlich, wies das Gericht zurück. Maßgeblich war nicht der abstrakte Marktpreis einzelner Bauteile, sondern ob die konkret bezeichnete Leistung tatsächlich erbracht wurde – das ließ sich anhand von Urkunden und Zeugenaussagen klären. Auch den Verweis auf einen weiteren Zeugen, der zum Zustand der Baustelle im August 2023 hätte aussagen sollen, verwarf das Gericht mangels zusätzlichen Erkenntniswerts.

Praxis-Hinweis: Der entscheidende Hebel-Faktor

Das Urteil kippte nicht durch den direkten Beweis einer geheimen Absprache, sondern durch die Dokumentationslücken des Auftragnehmers. Wenn Sie in einem ähnlichen Konflikt für behauptete Abläufe aus Ihrem eigenen Verantwortungsbereich – wie etwa Transportwege, Umladungen oder Materialflüsse – keine objektiven Belege vorlegen können, darf das Gericht aus diesem Fehlen in Kombination mit weiteren Ungereimtheiten auf eine Scheinabrechnung schließen. Das Fehlen interner Nachweise wird so zum Hauptindiz für Kollusion.

Warum musste die Baufirma Elektromaterial zurückzahlen?

Rechnet ein Auftragnehmer Materialmengen ab, die nicht im angegebenen Umfang am Leistungsort angeliefert oder eingebaut wurden, entfällt der rechtliche Grund für die Bezahlung. Wird eine Weiterleitung von einem abweichenden Lieferort zum eigentlichen Leistungsort behauptet, muss dies im Bestreitensfall dargelegt und dokumentiert werden.

Freigabe vor der eigentlichen Lieferung

Die Baufirma rechnete mit einer Rechnung Elektromaterial – Hager-Verteiler, Kabel und weiteres Zubehör – in Höhe von 8.349,46 Euro brutto ab. Der Projektleiter gab diese Rechnung bereits am 02.02.2021 frei, obwohl die entsprechende Lieferantenbestellung erst am 09.02.2021 erfolgte und die Lieferung erst am 10.02.2021 stattfand. Die Baufirma erklärte, das Material sei wegen Lieferengpässen vorab beschafft und zunächst an einen Ausweichlieferort geliefert worden; ein Mitarbeiter habe es anschließend zur eigentlichen Baustelle transportiert und dort auf Weisung gelagert.

Fehlende Nachweise entkräften die Verteidigung

Das Gericht wies diese Darstellung zurück. Es gab keine Transportnachweise, Umladebelege, Inventarlisten oder Ablageprotokolle, die den behaupteten Weitertransport belegt hätten. Die Aussagen des Projektleiters und des Mitarbeiters bewertete das Gericht als nicht glaubhaft. Auch das Argument, die nachträgliche Entfernung der ursprünglichen Lieferanschrift aus der internen Rechnungsfassung habe nur der buchhalterischen Zuordnung gedient, überzeugte die Richter nicht: Damit war gerade der einzige sichtbare Hinweis auf den anderen Lieferort beseitigt worden, ohne dass ein Umbuchungsvermerk oder Transportbeleg existierte. Die Baufirma verwies zudem auf vorgelegte Unterlagen und Lichtbilder, die Lieferung und Einbau belegen sollten – für einen späteren Verlust des Materials sei sie nicht verantwortlich. Das Gericht stellte klar, dass diese Dokumente weder die Herkunft von der Baufirma noch die abgerechneten Mengen belegten, sondern allenfalls unspezifisches Material zeigten.

Warum war der Baustromkasten nicht vergütungsfähig?

Wird eine in sich geschlossene, pauschale Werkleistung wie die Lieferung und Montage eines bestimmten Kastens abgerechnet, obwohl diese nachweislich von einem Dritten zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wurde, besteht kein Behaltensgrund für die Vergütung. Behaltensgrund meint: Es gibt keinen rechtlichen Grund, das erhaltene Geld behalten zu dürfen – die Zahlung ist dann über den Bereicherungsanspruch zurückzugewähren.

Die Baufirma rechnete am 19.04.2021 pauschal 6.250 Euro netto unter anderem für „Baustrom Kasten Liefern und Montieren“ ab. Ein Elektro-Zeuge, ein Rapport eines weiteren Unternehmens und Dokumente des Netzbetreibers belegten jedoch, dass der eigentliche Hauptbaustromkasten erst im November 2021 von diesem anderen Unternehmen geliefert und installiert wurde. Die Baufirma erklärte, die Bezeichnung „Baustrom Kasten“ sei lediglich ungenau gewesen – tatsächlich seien kleinere Etagenverteiler sowie Demontage- und Rückbauarbeiten gemeint gewesen.

Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Die Rechnung wies die Menge „1“ aus und enthielt keine Angaben zu kleineren Verteilern, Arbeitsstunden oder Materialbelegen. Selbst der Rechnungsverfasser und der prüfende Projektleiter räumten ein, dass der Rechnungstext die tatsächliche Ausführung nicht zutreffend beschrieb. Den Einwand, vorgelegte Lichtbilder ließen wegen ihrer unterschiedlichen Zeitpunkte keine sicheren Schlüsse auf den Leistungsstand im April 2021 zu, entkräftete das Gericht ebenfalls: In Kombination mit dem völligen Fehlen jeder Rückbaudokumentation sprachen die Bilder gegen die Darstellung der Baufirma.

Eine Rechnung, deren Verfasser und Prüfer übereinstimmend einräumen, dass sie die tatsächliche Ausführung nicht zutreffend beschreibt, ist kein belastbarer Nachweis einer Vergütungsforderung. – so das Landgericht Stuttgart

Warum galt die WC-Abrechnung als Scheinabrechnung?

Werden Arbeiten abgerechnet, für die sich auf der Baustelle keine reale Gegenleistung feststellen lässt oder die nachweislich bereits durch einen anderen Auftragnehmer abgedeckt wurden, entbehrt die Zahlung eines rechtlichen Grundes.

Die Baufirma rechnete 400 Euro netto für die Installation von Toiletten im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss ab – auf der Rechnung selbst befand sich handschriftlich der Vermerk „WC doppelt“. Eine Besichtigung durch mehrere Zeugen ergab jedoch, dass im Gebäude nur eine einzige nutzbare Toilette existierte, im Obergeschoss stand lediglich ein zugeschnittener Plastikeimer als Behelfslösung. Die Baufirma hielt dem entgegen, sie habe vorhandene Toiletten auf beiden Etagen instandgesetzt; eine kurz zuvor datierte Rechnung eines weiteren Unternehmens betreffe nur andere Material- und Türarbeiten.

Das Gericht verwarf diese Verteidigung. Die andere Rechnung deckte inhaltlich gerade die Instandsetzung des Baustellen-WCs und der Sanitäranlage ab, und die Baufirma konnte nicht nachvollziehbar trennen, welche Arbeiten von wem stammten. Der Einwand, übereinstimmende Kontaktangaben auf beiden Rechnungen – Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse – seien für die tatsächliche Leistungserbringung irrelevant, half ebenfalls nicht. Das Gericht wertete diese Übereinstimmung in der Gesamtschau als weiteres Indiz für eine Scheinabrechnung ohne Gegenleistung, gestützt durch den handschriftlichen Vermerk und die Aussage des Projektleiters, der eine Doppelabrechnung selbst für möglich hielt.

Warum haftete die Baufirma für Scheinrechnungen?

Neben dem Bereicherungsanspruch können bei bewusster Täuschung zusätzlich deliktische Ansprüche greifen, namentlich aus § 826 BGB und aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, dem Straftatbestand des Betrugs. Deliktische Ansprüche sind Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung – sie zielen nicht nur auf Rückgabe des Erlangten, sondern auf Ausgleich aller dadurch verursachten Vermögensschäden. § 826 BGB erfasst die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; über § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB wird der zivilrechtliche Schadensersatz an den Betrugstatbestand gekoppelt. Das Verhalten eines Geschäftsführers wird der beauftragten Gesellschaft dabei nach § 31 BGB analog zugerechnet. Für das Verhalten von Mitarbeitern haftet die Gesellschaft zusätzlich nach § 831 Abs. 1 BGB, sofern sie keinen Entlastungsbeweis führt. § 31 BGB analog bedeutet: Das Fehlverhalten der Leitungsperson gilt als Handeln der Firma selbst; § 831 BGB macht den Geschäftsherrn für den Verrichtungsgehilfen haftbar, es sei denn, er weist nach, dass er bei Auswahl und Überwachung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Ein fahrlässiges Organisationsverschulden des Geschädigten tritt gegenüber einem vorsätzlich und kollusiv handelnden Schädiger dabei regelmäßig zurück.

Wenn Sie als geschädigter Auftraggeber Zahlungen auf Scheinrechnungen geleistet haben, können Sie neben der Rückzahlung zusätzlich Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder Betrugs geltend machen. Das verschafft Ihnen ein zusätzliches Druckmittel: Deliktische Ansprüche umfassen auch weitere Vermögensnachteile wie Ermittlungskosten oder entgangene Gewinne und sind nicht auf die reine Rückabwicklung beschränkt. Prüfen Sie daher immer beide Anspruchsgrundlagen parallel.

Das Landgericht Stuttgart bejahte solche deliktischen Ansprüche, weil die unzutreffenden Rechnungen über fällige Vergütungsforderungen täuschten, bei den zahlungsanweisenden Personen einen Irrtum hervorriefen und so Zahlungen ohne Gegenwert verursachten. Das kollusive Verhalten rechnete das Gericht der Baufirma sowohl für ihren Geschäftsführer über § 31 BGB analog als auch für den beteiligten Mitarbeiter über § 831 BGB zu. Die Baufirma hatte eingewandt, das Immobilienunternehmen treffe wegen unzureichender interner Kontrollen und der weitreichenden Befugnisse des Projektleiters ein Mitverschulden.

Wer Rechnungen über bewusst nicht erbrachte Leistungen stellt und deren Freigabe durch einen mitwirkenden Projektleiter veranlasst, handelt im Sinne des § 826 BGB objektiv sittenwidrig. – so das Landgericht Stuttgart

Das Gericht verneinte eine Anspruchskürzung aus diesem Grund. Das gesamte Vorgehen habe gerade darauf gezielt, das interne Vertrauen in die Prüfvermerke des Projektleiters auszunutzen – deshalb trat das bloß fahrlässige Organisationsverschulden des Immobilienunternehmens zurück. Das Landgericht Stuttgart hielt daher sein Versäumnisurteil vom 18.11.2025 aufrecht und verurteilte die Baufirma zur Zahlung von 16.262,96 Euro nebst Prozesszinsen seit dem 18.01.2025. Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Partei im Termin nicht erscheint oder nicht verhandelt; die säumige Partei kann dagegen Einspruch einlegen und so die Fortsetzung des Verfahrens erreichen. Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil blieb ohne Erfolg, und die Baufirma trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Was das Urteil Auftraggebern und Auftragnehmern zeigt

Das Landgericht Stuttgart hat als erstinstanzliches Gericht entschieden — das Urteil bindet nur die Verfahrensparteien und schafft keine obergerichtliche Präzedenzwirkung. Es zeigt jedoch konkret, wie Gerichte bei Kollusionsverdacht im Bauwesen vorgehen: Die Hürde für den Nachweis ist hoch, aber eine Häufung objektiver Widersprüche und Dokumentationslücken beim Auftragnehmer genügt für eine Verurteilung.

Als Auftraggeber können Sie bei kollusivem Zusammenwirken alle Zahlungen vollständig zurückfordern und sollten zusätzlich deliktische Ansprüche prüfen. Schützen Sie sich künftig durch Vier-Augen-Prinzip bei Rechnungsfreigaben und regelmäßige Stichprobenkontrollen. Als Auftragnehmer müssen Sie jeden Leistungsschritt lückenlos dokumentieren — vom Materialeinkauf über den Transport bis zum Einbau —, da das Fehlen solcher Nachweise in Kombination mit weiteren Auffälligkeiten als Hauptindiz für eine Scheinabrechnung gewertet wird und zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet.

Was bedeutet das für Sie? Sind Sie Auftraggeber und haben Zahlungen auf Rechnungen geleistet, die ein eigener Mitarbeiter in verdächtiger Weise freigegeben hat, fordern Sie diese Zahlungen als Bereicherungsanspruch zurück und prüfen Sie zusätzlich deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer. Sichern Sie umgehend alle internen Freigabeprotokolle, Rechnungen und Lieferbelege, bevor Sie den Auftragnehmer konfrontieren. Sind Sie Auftragnehmer und wehren sich gegen einen Kollusionsvorwurf, legen Sie lückenlos sämtliche Nachweise für Beschaffung, Transport und Einbau offen — das Gericht wertet fehlende Dokumentation in Kombination mit weiteren Auffälligkeiten als Indiz für eine Scheinabrechnung.


Verdacht auf Scheinrechnungen? Indizien jetzt sichern

Der Nachweis einer Kollusion gelingt selten durch einen direkten Beweis, sondern durch eine Häufung objektiver Widersprüche und Dokumentationslücken beim Auftragnehmer. Ihre interne Dokumentation und die korrekte Beweissicherung sind dabei der entscheidende Hebel. Unsere Rechtsanwälte analysieren Ihre Unterlagen auf verwertbare Indizien und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rückforderungsansprüche durchsetzen können.

Jetzt unverbindlich Situation prüfen lassen

Experten-Kommentar

Ich halte die zivilrechtliche Rückforderung nur für einen Teil der Aufarbeitung. Eine Strafanzeige ersetzt weder die Anspruchsprüfung noch sichert sie die Verjährung. Sie kann zwar zusätzliche Ermittlungsansätze eröffnen, doch der Zahlungsanspruch muss unabhängig davon fristgerecht verfolgt werden.

Betroffene sollten deshalb früh entscheiden, gegen welche Personen und Unternehmen sie vorgehen wollen. Meine Empfehlung: Neben der Rückforderung auch prüfen lassen, ob Ansprüche gegen beteiligte Mitarbeiter, Verantwortliche oder Sicherheiten bestehen. Am Ende zählt nicht allein ein gutes Urteil, sondern ob der Schaden wirtschaftlich tatsächlich ausgeglichen werden kann.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie beweise ich die Kollusion, wenn mir keine direkte Absprache vorliegt?

Kollusion lässt sich auch ohne direkte Absprache durch einen Indizienbeweis nachweisen. Entscheidend ist nach § 286 ZPO die Gesamtheit objektiver Auffälligkeiten, nicht ein Geständnis oder einzelnes belastendes Dokument.

Sie müssen das kollusive Zusammenwirken und den fehlenden Rechtsgrund der Zahlung grundsätzlich selbst darlegen und beweisen. Dafür können zeitliche Widersprüche, fehlende Transport- oder Liefernachweise, vage Leistungsbeschreibungen und unkritische Freigaben durch denselben Mitarbeiter zusammenwirken. Eine Rechnung vor der Bestellung oder Lieferung kann beispielsweise gegen die behauptete Leistungserbringung sprechen. Legen Sie konkrete Auffälligkeiten vor, muss der Auftragnehmer Vorgänge aus seiner eigenen Sphäre substantiiert erklären. Dazu gehören insbesondere Beschaffung, Transport, Ablieferung, Einbau und die dazugehörige Dokumentation. Ein pauschales Bestreiten genügt dafür regelmäßig nicht; das Gericht darf die fehlende Erklärung gemeinsam mit anderen Indizien bewerten.

Ein einzelner Widerspruch beweist die Kollusion jedoch regelmäßig nicht, wenn eine nachvollziehbare alternative Erklärung und passende Belege vorliegen. Ordnen Sie deshalb jede fragliche Rechnung chronologisch und vermerken Sie Rechnungsdatum, Lieferdatum, Freigabe, Leistungsbeschreibung sowie fehlende Begleitunterlagen. So machen Sie die Indizien für das Gericht prüfbar, ohne auf einen direkten Beweis warten zu müssen.


zurück

Was kann ich tun, wenn die Baufirma die Rückzahlung trotz Beweisen verweigert?

Sie können die Baufirma schriftlich zur Rückzahlung auffordern und anschließend Zahlungsklage erheben. Bei nachgewiesener Kollusion sind die Geschäfte nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, sodass Sie Zahlungen nach § 812 BGB zurückfordern können.

Kollusion bedeutet, dass Ihr Mitarbeiter und die Baufirma bewusst zu Ihrem Nachteil zusammenwirkten. Dann kann sich die Baufirma nicht auf die äußere Vollmacht oder die formelle Rechnungsfreigabe des Projektleiters berufen. Für das Gericht zählen konkrete Widersprüche, fehlende Leistungsnachweise und weitere objektive Indizien in ihrer Gesamtheit. Einen direkten Beweis der geheimen Absprache verlangt § 286 ZPO nicht, die Indizien müssen jedoch eine überzeugende Schlussfolgerung ermöglichen. Fordern Sie deshalb die Rückzahlung schriftlich, beziffern Sie jede betroffene Zahlung und setzen Sie eine angemessene Frist.

Verweigert die Baufirma die Zahlung, müssen Sie den Anspruch grundsätzlich gerichtlich durchsetzen und das kollusive Zusammenwirken beweisen. Die Baufirma muss Vorgänge aus ihrer eigenen Organisation, etwa Beschaffung, Transport oder Leistungserbringung, substantiiert erklären. § 814 BGB schließt die Rückforderung nicht zwingend aus, wenn Ihnen die Kenntnis des kollusiv handelnden Mitarbeiters nicht zugerechnet wird. Sichern Sie daher Freigabeprotokolle, Rechnungen, Lieferbelege, Kommunikationsverläufe und Zeugenaussagen, bevor Sie Klage einreichen.


zurück

Welche weiteren Schäden kann ich neben der Rückzahlung einer Scheinrechnung geltend machen?

Neben der Rückzahlung können Sie weitere Vermögensschäden aus § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB verlangen. Dazu zählen notwendige Aufklärungs- und Anwaltskosten sowie unter bestimmten Voraussetzungen entgangener Gewinn, soweit diese Schäden kausal entstanden sind.

§ 826 BGB erfasst die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, während § 823 Abs. 2 BGB den Betrugstatbestand des § 263 StGB als Schutzgesetz einbezieht. Ersetzt werden nach § 249 BGB diejenigen Nachteile, die ohne die Täuschung nicht eingetreten wären. Interne Untersuchungskosten müssen deshalb tatsächlich angefallen, zur Aufklärung erforderlich und angemessen gewesen sein. Anwaltskosten sind ersatzfähig, wenn ihre Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war. Entgangener Gewinn wird nach § 252 BGB nur ersetzt, wenn sein Eintritt und seine Höhe ausreichend wahrscheinlich dargelegt werden können. Dokumentieren Sie daher jeden zusätzlichen Vermögensnachteil und seinen Zusammenhang mit der Scheinrechnung.

Das Verhalten von Geschäftsführern kann der Baufirma über § 31 BGB analog zugerechnet werden; für Mitarbeiter kommt zusätzlich § 831 BGB in Betracht. Eine bloß fahrlässige unzureichende Rechnungskontrolle des Auftraggebers mindert den Anspruch bei vorsätzlicher Kollusion regelmäßig nicht, eine konkrete Mitverursachung bleibt jedoch prüfbar. Verlangen Sie deshalb neben der Rückzahlung ausdrücklich den nachgewiesenen Zusatzschaden, ohne denselben Vermögensnachteil doppelt geltend zu machen.


zurück

Wie sichere ich die Rückforderung, wenn ich zusätzlich Strafanzeige erstatte?

Sichern Sie zunächst unverändert alle relevanten Unterlagen, bevor Sie den Auftragnehmer kontaktieren oder Strafanzeige erstatten. Die zivilrechtliche Rückforderung kann unabhängig von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorbereitet und geltend gemacht werden.

Der Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB richtet sich auf die Rückzahlung ohne Rechtsgrund geleisteter Beträge. Bei vorsätzlicher Täuschung kommen zusätzlich Schadensersatzansprüche aus § 826 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB infrage. Dafür benötigt das Zivilgericht keine strafrechtliche Verurteilung, sondern würdigt eigene Beweise und objektive Widersprüche. Bewahren Sie deshalb Freigabeprotokolle, E-Mails, Rechnungen, Lieferbelege, Fotos und relevante Dateiinformationen unverändert auf. Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann parallel erfolgen und Ermittlungen auslösen, ersetzt jedoch nicht Ihre zivilrechtliche Anspruchsprüfung.

Reagiert der Auftragnehmer im Zivilprozess nicht, kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen, das grundsätzlich vorläufig vollstreckbar ist (§ 708 Nr. 2 ZPO). Der Auftragnehmer kann dagegen Einspruch einlegen; sichern Sie daher frühzeitig Beweise und prüfen Sie mit anwaltlicher Unterstützung zusätzlich Maßnahmen zur Anspruchssicherung.


zurück


Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


LG Stuttgart – Az.: 7 O 281/24 – Urteil vom 21.07.2026




* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Baurecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Baurecht. Von der Baugenehmigung über Leistungsverzögerungen bis hin zu Baumängel.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Baurecht

Urteile aus dem Baurecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.