Ein Grundstückseigentümer muss eine Feuersirene und sonstige Alarmeinrichtungen auf dem Dach seines Hauses ohne Entschädigung dulden, denn nach dem Feuerschutzgesetz sind Gebäudeeigentümer hierzu verpflichtet (VG Ansbach, Urteil vom 28.06.2012 – 7 K 3053/11).
Symbolfoto: Jan-Mallander (Pixabay)