LG Itzehoe, Az.: 2 O 134/13 Urteil vom 15.06.2016 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 16.159,05 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf 11.421,56 € seit dem 17.10.2012 und auf 4.737,49 € seit dem 27.10.2015 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern zur gesamten Hand die auf den Mangelbeseitigungsaufwand von 16.159,05 € anfallende Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe von z. Zt. 19 % zu erstatten. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner 42 % und die Beklagte 58 %. Von den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 313 OH 32/09, Landgericht Hamburg, tragen die Kläger als Gesamtschuldner 69 % und die Beklagte 31 %. 5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 32.136,35 € festgesetzt (Antrag zu 1.: 21.680,35 €, Antrag zu 2.: 2.456,00 €, Antrag zu 3.: 8.000,00 €). Tatbestand Die Kläger begehren von der Beklagten Schadensersatz und Mängelbeseitigung aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Hausbauvertrag. Die Kläger waren Eigentümer des unbebauten Grundstücks XXX, H., und schlossen am 19.12.2005 mit der Beklagten einen Hausbauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses zu einem Gesamtpreis von 249.000,00 €. Neben anderen Kosten sind die Kosten für die Außenanlagen (Zuwegung, Stellplätze, Gartenanlage und Terrasse) nicht im Festpreis enthalten. In Ziff.1. des Vertrages heißt es unter „Vertragsinhalt“ , unter c.): Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gelten die VOB/B ( Verdingungsordnung für Bauleistungen ) mit Ausnahme des § 4 Absatz 8 Ziffer1 sowie die VOB/C. Der AG bestätigt hiermit die VOB/B und VOB/C erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Die zwischen den Parteien vereinbarte Baubeschreibung enthält unter anderem folgende Regelung: 2a.) Wärmedämmverbundsystem: inkl. Endanstrich nach Vorschrift ! Stärke 12 cm 0,35 Das Wärmedämmverbundsystem […] besteht aus Fassadendämmplatten, die mittels Klebemasse am Hintermauerwerk fixiert werden. Plattenstärke gemäß Wärmeschutznachweis. Die Armierungsschicht besteht aus einer Armierungsmasse, in die eine Gewebeeinlage eingearbeitet wird. Die Oberfläche wird mit Spezialputz versehen, gem. Mustervorlage hinsichtlich der Struktur- und Farbgebung. Die Fundamente (bis 50 cm unter Sohlenunterkante) werden im sichtbaren Sockelbereich bis zu einer Höhe von ca. 50 cm mit Perimeterdämmung hergestellt. Wegen der weiteren Einzelheiten des Hausbauvertrages und der Baubeschreibung wird auf die Anlagen ASt 1 und ASt 2 Bezug genommen. Noch vor Baubeginn verständigten die Parteien sich auf eine bestimmte Sockelhöhe des Einfamilienhauses, um […]